Kein neuer Dispositionsfonds!
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Die frühere Gesandtschaft Preußens in Persien hattedie Bestimmung, für welche der Herr Vorredner einGeneralkonsulat in Teheran errichtet zu sehen wünscht,nämlich: Wege für den deutschen und — in erster Liniedamals — preußischen Handel aufzusuchen und zu sondieren,welche Verbindungen dort für den Handel angeknüpftwerden könnten. Die Aufgabe hat sich damals nicht alslohnend erwiesen, und es war infolge der befreundetenVerhältnisse mit Persien für den Schutz unserer Unter-thanen dort kein hervorragendes Bedürfnis, so daß nachdem Tode des Gesandten die nach den Verhältnissenorientalischer Länder natürlich ziemlich kostspielige Ge-sandtschaft nicht wiederhergestellt worden ist. Wenn derWunsch des Herrn Vorredners in der Mitte des deutschenHandelsstandes derartig Anklang findet, daß uns vondorther Anträge darauf zugehen, so wird das AuswärtigeAmt sehr bereitwillig auf die Wiederanknüpfnng der Ver-bindung eingehen.
7. Kein neuer Dispositionsfonds!
16. November 1871.
Der Abg. Eugen Richter äußerte finanzielle und konstitutionelleBedenken zu den Titeln 13 und 23 des Etats für das AuswärtigeAmt. Diese beiden Titel, einmal: „vermischte Ausgaben" und dann„sonstige Ausgaben" ließen sich rechtlich nicht scheiden, es sei zubesorgen, daß sich daraus neben dem Titel 22: „geheime Ausgaben"noch ein besonderer Dispositionsfonds entwickele. Der fortschritt-liche Redner sprach den Wunsch aus, es möchten künftighin diebeiden Titel in der Ueberschrift und in der Berechnung der Ziffernstrenger als bisher von einander geschieden werden. Der Reichs-kanzler erklärte: