40 Die Reichstagssession v. 16. Okt. bis 1. Dez. 1871.
Den ersten Wunsch des Herrn Vorredners, Artikel13 und 23 in eine solche Verbindung zu bringen, daßeiner davon die budgetmäßig vorherzusehenden Ausgabenenthielte, und der andere diejenigen, die sich nicht vorherbeurteilen lassen, halte ich sachlich für ganz begründetund bin gern bereit, in der Aufstellung des nächsten Etatsdarauf einzugehen. Ich möchte aber bitten, in diesemEtat wegen der verhältnismäßig unbedeutenden Positionendie Sache deshalb nicht aufzuhalten. Die Sorge desHerrn Vorredners, daß sich daraus eine Art von Dis-positionsfonds analog den unter Titel 22 notierten ge-heimen Ausgaben ergeben möchte, ist wohl nicht begründet,denn es handelt sich hier in beiden Titeln nur um solcheAusgaben, über die wir, wie der Herr Vorredner sich indiesem Jahre hat überzeugen können, jederzeit bereit sind,vollständigen Aufschluß zu geben, auch dann, wenn meineeigene Ueberzeugung mit der bisherigen Art der Ver-wendung und Benennung dieser Fonds nicht ganz über-einstimmt und ich z. B. einen Antrag, wie den des HerrnVorredners, willkommen heiße. Aber ich habe eben nichtZeit, auf alle diese rechnungsmäßigen Details vorhereinzugehen, und bin sehr dankbar, wenn ich bei Gelegen-heit dieser Diskussion auf solche Uebelstände einer nichtganz logischen Trennung der vermischten und sonstigenAusgaben aufmerksam gemacht werde. Der Titel 22hat das Eigentümliche an sich, daß dort die Ausgabender Natur sind, daß keine Rechenschaft darüber gelegtwird, während bei diesen anderen dasjenige, was nichtwirklich verausgabt wird, für einen Anlaß, den manöffentlich anerkennen kann, ja jedenfalls als erspart be-rechnet werden muß.