38 Die Reichstagssession v. 16. Okt. bis 1. Dez. 1871.
Sprache besuchen zu können, der sich von dem anglikanischendoch wesentlich unterscheidet. Es würde, wenn wir bei-spielsweise in einem absolut evangelischen Lande einenkatholischen Gesandten hätten, unter Umständen auch dasBedürfnis eines katholischen Gesandtschaftsgeistlichen ein-treten können. Indessen ist das ein Fall, auf den wenigzu rechnen ist, da katholische Geistliche fast über alle Länderder Welt verbreitet sind, evangelische aber nicht.
Der Abg. v. Haverbeck führte aus, er habe den Zweck derEinrichtung von Gesandtschaftsprsdigerflellen nur da finden können,wo diejenige Konfession, die in Deutschland für die Mehrzahl be-steht, nicht geduldet würde. Der Kanzler:
Die Duldung wird da nicht helfen, wo kein Gebrauchvon dieser freien Ausübung des Kultus gemacht wird.Die Voraussetzung eines Gesandtschaftsgeistlichen ist nichtbloß nicht die Nichtduldung eines Geistlichen von derKonfession, wie man seiner bedarf, sondern das Nicht-vorhandensein eines solchen; und in London werden andereevangelische Geistliche wohl sein, aber London ist sehrgroß, es ist fast eine Provinz, und es mag in entlegenenStadtvierteln sein.
Ich will sehr gern bis zur nächsten Budgetberatungden Wünschen des Herrn Vorredners entsprechen, dieseMaterie näher eruieren. Für heute bin ich nicht genugvorbereitet, um eine Auskunft erschöpfend geben zu können.
6. Errichtung eines Generalkonsulats für Persien.
16. November 1871.
Dem bayrischen Abg. I)r. Thomas, welcher die Errichtungeines deutschen Generalkonsulats in Teheran in Anregung brachte,erwiderte der Reichskanzler: