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6 (1888) Der Kulturkampf : 1871 - 1873
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Die Konfession der Gesandtschaftsprediger.

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aber wir werden durch dieses Gutachten doch ein un-parteiisches Urteil darüber gewinnen, ob man so ver-fahren ist, wie Deutschland entschlossen ist, es seinenBürgern gegenüber in jedem fremden Staate zu verlangen,d. h. auf eine gerechte, den Gesetzen des betreffenden Lan-des entsprechende Weise.

5. Die Konfession -er Gefnn-tfchnftsprr-rger.

16. November 1871.

Bei der Etatsposition: „3S0 Thaler für einen Botschafts-prediger" wünschte der Abg. v. Hoverbeck von seiten des Aus-wärtigen Amtes eine Aufklärung darüber, an welchen Orten solcheStellen für notwendig gehalten werden, und welcher Konfession diesePrediger angshören. Der Reichskanzler erklärte:

Ich bin nicht darauf vorbereitet, eine umfassende,und überall zutreffende Antwort in diesem Falle zu geben.Im ganzen sind diese Einrichtungen älteren Datums,und ich könnte nur dahin antworten: es sind in neuererZeit neue nicht eingerichtet, sondern diejenigen beibehalten,die wir vorgefunden haben. Als Kriterium trifft es imallgemeinen zu, daß Gesandtschaftsprediger dort fungieren,wo der Gottesdienst für die Mitglieder einer deutschenGesandtschaft, die bei der Mehrheit einer evangelischenBevölkerung meist dieser angehören, nicht vorgesehen undnicht gesichert ist. Anglikanische Mitglieder haben wirgar nicht in unseren Gesandtschaften, und deshalb scheintes mir wohl gerechtfertigt, daß in England den Mit-gliedern der Botschaft, und gleichzeitig den zahlreichenevangelischen Deutschen, die dort leben, die Gelegenheitgegeben werde, den evangelischen Gottesdienst in deutscher