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6 (1888) Der Kulturkampf : 1871 - 1873
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Der Neichskriegsschatz.

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den preußischen Staat auch nicht ratsam gewesen wäre,die volle Rüstung seiner Gegner, die volle Verwirklichungaller ihrer Pläne abzuwarten in einer reinen Defensiv-stellung, sondern wo ein rasches Zugreifen dem Landesehr große Opfer und vielleicht die Niederlage erspart hat.

Wenn ich in meiner amtlichen Stellung noch eineandere Frage des Herrn Abgeordneten, gegen den ich micheben wendete, zu beantworten habe, so wird es die sein,was die Negierungen von dem Schicksal des Gesetzesdenken, falls ein solches Amendement, wie dasjenige desHerrn Freiherrn v. Hoverbeck, hineingebracht würde. Ichbrauche kaum zu erklären, daß in diesem Falle mit diesemAmendement das Gesetz für die verbündeten Regierungennicht mehr annehmbar sein würde, und daß, so langedieses Gesetz über den Reichsschatz nicht geschaffen werdenwürde, sie allerdings in der bedauerlichen Lage sein wür-den, von der preußischen Regierung zu hoffen und zuerwarten, daß sie ihrerseits den vorhandenen Bestand einesKriegsschatzes festhalten werde, bis von seiten des Reichsein Ersatz für denselben bewilligt sein würde. (Beifallrechts.)

Der Abg, v. Hoverbeck entgegnete darauf: „Der HerrReichskanzler hat mit einigem Glück bewiesen, daß es in mancherBeziehung bei entstehenden äußeren Konflikten sehr viel angenehmerist, wenn man die Sachen so läßt, wie sie von der Regierung vor-geschlagen sind. Ich will das auch nicht leugnen; das alles er-ledigt sich aber für mich durch die Betrachtung, daß diese Ausfüh-rung eigentlich nur eine Variation über das Thema ist, daß derAbsolutismus die bequemere Regierungsform für den Krieg sei."Fürst Bismarck erwiderte:

Die letzte Bemerkung des Herrn Vorredners halteich einfach für eine ungerechte und nicht thatsächlich ge-rechtfertigte, wenn damit auf die letzten Kriege, die in