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6 (1888) Der Kulturkampf : 1871 - 1873
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Der Reichskriegsschatz.

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französischen Invasion zu schützen. (Hört!) Hätten wirden Staatsschatz nicht gehabt, so fing derKrieg am Rhein an, und wir hatten aus den Rhein-festungen zu debouchieren und den Franzosen das Nhein-ufer, das sie möglicherweise bis Frankfurt überschrittenund überschwemmt haben konnten, wieder abzunehmen,nachdem sie Zeit gehabt, dort mit ihren Turkos und an-derem Gesindel zu Hausen. (Heiterkeit.)

Etwas weiteres füge ich über die Nützlichkeit einesStaatsschatzes hier nicht an und wende mich gegen einige,wie mir scheint, irrtümliche Auffassungen, die Freiherrv. Hoverbeck seiner Argumentation zu Grunde gelegt hat.Er hat die Frage gestellt, was denn nun die Folge sei,wenn der Reichstag nachträglich seine Genehmigung zurVerwendung des Staatsschatzes versage. Meine Herren,ich halte diese Frage nicht für praktisch, denn ich glaubenicht, daß ein Krieg erklärt und geführt werden könnte,bei welchem zur bloßen Mobilmachung der Staatsschatzverwendet würde, und der also nachher notwendig aufdiejenigen Hilfsmittel, die das Reich gewähren wird, inseiner wirklichen Führung angewiesen ist, — daß dergeführt werden könnte, wenn der Reichstag die Anleihenablehnte, die Geldbeschaffung ablehnte, die zu seiner Füh-rung notwendig sind. Derselbe Reichstag, der die nach-trägliche Genehmigung zur Verwendung des Staatsschatzesversagte, würde auch die Anleihen nicht bewilligen, undich habe in diesem Saale noch niemals von der Re-gierungsbank eine Behauptung gehört, durch welche dieBefürchtung des Herrn Abgeordneten sich rechtfertigenließe, daß die verbündeten Regierungen sich befugt glauben,das Reich mit Anleihen zu belasten ohne Genehmigungdes Reichstags, selbst im Fall einer Kriegführung.