Die Nachtragskonvention mit Frankreich.
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wird; ist er uns ausreichend für drei Milliarden, so ister uns auch ausreichend für 3 ^2 Milliarden, namentlichwenn die halbe Milliarde in wenigen Monaten gezahltwird. Ich habe in den Verhandlungen darauf Wert ge-legt, daß, wenn wir die von Frankreich gewünschte Kon-zession machten, dafür die Zahlungstermine vorgerücktwürden, so daß, wie Sie sehen, am 15. Januar damitder Anfang gemacht wird, während die beiden Fälligkeits-termine für die Zinsen der drei Milliarden im Märzund für die halbe Milliarde im Mai gewesen wären. DieTeile von Frankreich, welche wir besetzt halten, gewährenuns eine militärische Stellung, welche zur Verteidigungund Durchführung unserer Ansprüche aus dem Friedeneine ausreichende Unterlage bietet, wie jeder sich klarmachen kann, der sich auf der Landkarte die Ausdehnungeiner militärischen Aufstellung ansieht, die sich von derfranzösischen Festung Möziöres bis zur französischen FestungBelfort erstreckt, während Metz, Toul und Verdun inunserer Hand bleiben. Also auch schon diese Rücksichtermächtigte dazu, die gewünschte Konzession zu machen,die ja auch indirekt uns zu gute kommt, wenn wirden Kredit und die Zahlungsfähigkeit unseres Schuldnersstärken.
Zwei Einzelheiten des Vertrages erlaube ich mirnoch zu erwähnen, einmal die Zollverhältnisse des Elsaß.Im Anfang der Verhandlungen war von seiten der ElsässerIndustrie und von seiten derjenigen deutschen Industrie,mit welcher die Elsässer konkurriert, der Wunsch aus-gesprochen worden, einen langen Termin — es wurdeselbst ein Zeitraum von sechs Jahren genannt — inAussicht zu nehmen, während dessen sich das Elsaß ineinem Ausnahmeverhältnis befinden sollte. Ich weiß