12 Die Neichstagssession v. 16. Okt. bis 1. Dez. 1871.
sie wieder zu besetzen (vermöge eines von Frankreich selbstanerkannten Vertrages), sobald die Voraussetzungen, unterwelchen der Vertrag geschlossen ist, nämlich die Zahlungs-leistungen, die darin stipuliert sind, nicht innegehaltenwerden sollten. Wir haben auf diese Weise der franzö-sischen Regierung und, ich kann sagen, dem Lande Frank-reich in Konsolidation seiner Verhältnisse einen wesentlichenDienst erwiesen, der von unparteiischen Blättern jenesLandes selbst anerkannt wird, und ich bin um so mehr da-mit zufrieden, als ich es nicht für unsere Aufgabehalte, unseren Nachbar mehr zu schädigen, alszur Sicherstellung der Ausführung des Friedensfür uns absolut notwendig ist (Bravo!), im Gegen-teil ihm zu nützen und ihn in den Stand zu setzen, sichvon dem Unglück, welches über das Land gekommen ist,zu erholen, soviel wir ohne Gefährdung eigener Interessendazu beitragen können. (Sehr wahr!)
Ich halte auch nach wie vor fest an dem in diesemFrühjahre von Ihnen mit Zustimmung aufgenommenenGrundsätze, daß es nicht unsere Aufgabe sein wird, unsin die inneren Angelegenheiten unseres Nachbarlandesund in deren Entwickelung über das Bedürfnis der Sicher-stellung unserer eigenen Interessen hinaus einzumischen.Ich nehme also nicht an, daß wir ein Interesse daranhaben, wenigstens nicht ein Interesse, das durch vieleNachteile mehr als ausgewogen würde, um deshalb, da-mit wir auf Frankreichs innere Angelegenheiten Einflußüben könnten, einen größeren Teil französischen Gebietesbesetzt zu halten. Ich habe vorhin schon erwähnt, daßder Ueberrest unserer Okkupation an sich mir neben denRechten, die uns in Bezug auf den zu räumenden Teilstipuliert bleiben, eine ausreichende Bürgschaft gewähren