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5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
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241
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Verleihung v. Dotat. an verdiente Feldh. u. Staatsin. 241

Ich glaube, es wird nicht nur kein Widerspruch dagegenerhoben werden, sondern ich habe bisher vorausgesetzt undsetze noch voraus — und für Preußen kann ich es be-zeugen — daß darüber keine Meinungsverschiedenheitunter den Regierungen herrscht, daß die Verwaltung undRechnungslegung über die vom Reiche zur Dispositiongestellten Mittel innerhalb der verfassungsmäßigen Vor-schriften jedes Landes stattfinden werde.

Das Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihilfen an An-gehörige der Reserve und Landwehr wurde angenommen.

16. Verleihung von Dotationen an verdiente Feldherrenund Staatsmänner.

13. Juni 1871-

In der 55. Sitzung des Reichstages, am 13. Juni, stand fernerder Gesetzentwurf, betreffend die Verleihung von Dotationenin Anerkennung hervorragender, im letzten Kriege erworbener Ver-dienste. Der einzige Artikel des Entwurfs lautete:

„Zur Verleihung von Dotationen an diejenigen deutschenHeerführer, welche in dem letzten Kriege zu dem glücklichenAusgange desselben in hervorragender Weise beigetragenhaben, wird dem Kaiser eine Summe von vier MillionenThalern aus der von Frankreich zu zahlenden Kriegsent-schädigung zur Verfügung gestellt."

Vorangeschickt sei hier gleich, daß die Kommission, welcher derGesetzentwurf später zur Vorberatung überwiesen wurde, hinter denWorten „beigetragen haben", die Einschaltung beantragte:

„sowie an deutsche Staatsmänner, welche bei dennationalen Erfolgen dieses Krieges in hervorragender Weisemitgewirkt haben."

Der Reichskanzler eröffnete die Debatte mit folgender Rede:S79. ' 16