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5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
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240 Die erste Session des deutschen Reichstages

Organe sie zu erfolgen haben, sowie über die Nützlichkeitund Bedürftigkeit ganz in das Ermessen der einzelnenRegierungen gestellt zu sehen wünschen. Allen diesen Ne-gierungen für diese Bedürfnisse auf konstitutionellem WegeMittel zu verschaffen, ist in diesem Augenblick nicht andersmöglich, als durch den Reichstag. Ohne diese Erwägungenan die Sache heranzutreten, glaube ich, hieße in denselbenFehler verfallen, an dem der von dem Herrn Vorrednergestellte Antrag laborierte, indem er der ReichsregierungAufgaben zuwies, ohne sich der Mittel und Wege derAusführung zu versichern; indem er verlangte, daß einenützliche Handlung geschehe, ohne sich den Kopf zerbrechenzu wollen, wie sie ausgeführt werden könne. Wir unserer-seits haben uns den Kopf darüber zerbrochen und sindnach langen Erwägungen und gegenseitigen Konzessionenund Nachgiebigkeiten in die angenehme Lage gekommen.Ihnen dieses Gesetz vorlegen zu können, und wir hoffenauf Ihre Bewilligung. Ich kann dabei allerdings denWunsch nicht unterdrücken, daß der Weg gewählt werde,der am schleunigsten und mit dem geringsten Zeitverlustzum Ziele führt, da, wie ich schon angedeutet habe, wir,bevor wir schlüssig werden konnten, einen erheblichen Zeit-raum gebraucht haben, und bis ans Ende der Sitzungmit der Sache haben zögern müssen, weil früher eineEinigung über dieselbe nicht zu erzielen war. WelcherWeg nun geschäftlich der kürzeste ist, darüber steht mirein Urteil nicht zu, das muß ich dem Hause überlassen.

Der Reichstag verzichtete auf die Kommissionsberatung; in derzweiten Beratung am 14. Juni erklärte der Abg. Der »bürg, erglaube annehmen zu dürfen, daß weder von seiten des Bundesratsnoch des Reichstags gegen die konstitutionell gebotene Kontrollierungder geleisteten Beihilfen Widersprüche werden erhoben werden. DerReichskanzler beruhigte ihn darüber: