Gewähr, v. Beihilfen an Angeh. d. Reserve». Landwehr. II9
wesentlich geändert. Ich kann das Lob, das er unsererFügsamkeit in dieser Beziehung erteilt hat, nicht an-nehmen. Die Ansichten, die ich heute hier im Namender Regierungen vertrete, waren längst Ansichten der Ne-gierungen, ehe der Herr Vorredner (bei einer früherenBeratung) seinen Antrag gestellt hatte. Es mar nurnicht leicht, innerhalb der Bundesregierungen eine Ver-ständigung über die Art, wie dem Zwecke näher zu tretensei, — wie ich dies schon im Anfang meiner Rede ent-wickelt habe — herbeizuführen, weil die Auffassung unddie Interessen der einzelnen Regierungen wesentlich ver-schieden waren. Der Wunsch, den Beteiligten auf demeinen oder anderen Wege zu helfen, — und ich bemerkein Parenthese, wie ich glaube überwiegend durch Darlehen,indes ohne Ausschluß der Zahlung L tovcks porcku —dieser Wunsch bestand bei sämtlichen Regierungen vonAnfang an, ja ich kann sagen, schon in Versailles, schonvor Berufung des Reichstags war davon die Rede, daßetwas der Art zu geschehen habe; eben die Art, ob undwie es einheitlich in die Hand zu nehmen sei, wardenn doch eine Frage, die von 25 Regierungen nicht soleicht durch Erörterung und Abstimmung entschieden werdenkonnte. Daß etwas in der Sache geschehe, haben wirimmer gewünscht, aber die Art, wie der Herr Vorrednerin seinem früheren Anträge es beabsichtigt hatte, habenwir für nicht praktisch ausfühlbar gehalten, und nochjetzt glaube ich, daß die Fassung unseres Antrags inglücklicher Weife die Klippe umschifft habe, auf die derHerr Vorredner die Neichsregierung setzen wollte, indemwir die Entscheidung darüber, in welcher Weise die ein,zelnen Unterstützungen zu erfolgen haben, ob durch Dar-lehen oder durch Zahlungen L kmiäs porcku, durch welche