Gewähr, v. Beihilfen an Angeh. d. Reserve U. Landwehr. 237
gegenseitigen Vertrauen bestanden, ohne daß sich im Feldeirgend welche Scheidelinie zwischen ihnen bemerkbar ge-macht hätte. (Lebhafter Beifall.) Wir können mit Stolzsagen, daß unsere Armee sich vor allem ausgezeichnethat durch die gegenseitige Hingebung der Mannschaftenfür die Offiziere und der Offiziere für ihre Mannschaften.(Lebhafter Beifall.)
Wir haben deshalb auch in diesem Anträge keineGrenzen zwischen beiden ziehen wollen, und ich erlaubemir darauf aufmerksam zu machen, daß die Klasse derReserveoffiziere in ihren Gesellschasts- und Erwerbsver-hältnissen mitunter zwar sehr weit, mitunter aber auchdurch keine soziale und vermögensmäßige Scheidelinie vondenen ihrer Untergebenen getrennt ist. Sie werden häufigden Fall finden, daß der Reichere und Wohlsituierte inReihe und Glied steht, und daß der Reserveoffizier sichin minder günstigen bürgerlichen Verhältnissen befindet.Ich habe unter den Reserveoffizieren eine große Anzahl,namentlich solche in auffälligen Verhältnissen kennen ge-lernt, die dem Baufach angehörten, teils als Beamte,teils als Zivilbauunternehmer. Uns allen ist bekannt,ein wie reiches und wie tapferes Kontingent zu Reserve-offizieren der Handelsstand und die Industrie gestellthaben, und das gewöhnlich nicht in denjenigen Spitzendes Geschäfts, die der Beihilfe entbehren können, sondernsehr häufig in den Personen, die durch den Krieg geradezubrotlos, für den Augenblick erwerbslos geworden sind.
Wir bitten Sie daher, die Vorlage in dieser Gestaltmit demselben Wohlwollen zu behandeln, welches Sie ihrin einer früheren Diskussion, wo sie in einer andern Ge-stalt vorgebracht war, gewidmet haben, und nicht anzu-nehmen, daß nach Meinung der Regierungen hiermit das