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5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
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Die erste Session des deutschen Reichstages.

nahe zu treten und denjenigen Regierungen, welche Mitteldazu verwenden wollen, aber keine konstitutionelle Mög-lichkeit haben, sich die Mittel im Augenblick zu verschaffen,diese Mittel vorschußweise zu gewähren. In diesem Sinnebitte ich unsere Vorlage aufzufassen; es ist nicht damitgemeint, daß durch diese Neichsbewilligung das vorhandeneBedürfnis überall vollständig erschöpft und gedeckt werdensoll, sondern es ist darauf gerechnet, daß da, wo es mitbesonderer Stärke auftritt, die einzelnen Regierungen ausder Quote der französischen Kriegskontribution, welchevoraussichtlich auf sie verteilt werden wird, abhelfenwerden. Daß die ganze französische Kriegskontributionfür Reichszwecke verwendet würde, wie neulich hier an-gedeutet wurde, halte ich nicht für wahrscheinlich, jeden-falls halten die verbündeten Regierungen in der Mehrheites nicht für nützlich, sondern glauben, daß dem all-gemeinen Bedürfnisse besser gedient wird durch Vertei-lung eines größeren Teils der Gelder, auf deren Ein-gehen wir mit Sicherheit rechnen, nach einem unter deneinzelnen Regierungen zu vereinbarenden Maßstabe, in-dem es nach unserer Meinung Zwecke, welche auf Landes-kosten ihre Befriedigung erwarten, gibt, die ebenso dring-lich, wenn nicht dringlicher fein werden, als manche der-jenigen Zwecke, die wir auf Reichskosten noch befriedigenkönnten, nachdem wir die dringlichsten davon absolviert haben.

Die verbündeten Regierungen legen ein Gewicht darauf,daß alle Klassen des Reserve- und Landwehrstandes indieser Bewilligung ihre Berücksichtigung finden, und hattenes nicht für motiviert, zwischen den verschiedenen Rang-stufen des Heeres irgend welche Scheidungslinie zu ziehen(Sehr gut!); alle Offiziere und Mannschaften haben dieGefahren und Kämpfe mit gleicher Hingebung, mit gleichem