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5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
Entstehung
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235
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Gewähr, v. Beihilfen an Angeh. d. Aeserve u. Landwehr. 235

Absichten, welche unserem Anträge zu Grunde liegen, hatsich bereits bei einer andern Gelegenheit (Vgl. die RedeNro. 12) bekundet. ES wird sich nur um Spezialitätender Ausführung handeln. Tie verbündeten Regierungensind der Meinung gewesen, daß es sich hier um die Be-friedigung eines Bedürfnisses handelt, welches nicht inallen Bundesstaaten überhaupt, namentlich nicht in allengleichmäßig auftritt. Es waren deshalb von einigenunserer Bundesgenossen Bedenken dagegen geltend gemachtworden, die Sache überhaupt auf dem Reichswege zubehandeln. Diese Bedenken, auf statistische Nachweisebasiert, erschienen der Mehrheit der verbündeten Regie-rungen nicht unbegründet, und es ist daher längere Zeitder Gegenstand der Erwägungen der verbündeten Regie-rungen gewesen, wie sich ein Modus finden ließe, nachwelchem das Bedürfnis da, wo es vorhanden mar, be-friedigt und den Negierungen da, wo es nicht vorhandenwar, die Opfer nicht auferlegt wurden, oder wenigstensnicht in ungleichem Maße auferlegt wurden. Das Ein-fachste und Naheliegendste war, diese ganze Sache der Für-sorge der einzelnen Regierungen zu überlassen. Es standdem nur Eins entgegen, und das wurde von denjenigenRegierungen, die das Bedürfnis mehr empfinden, nament-lich wo größere Städte und industrielle Bezirke heimischsind, geltend gemacht; das Hindernis war dieses, daßkeiner der deutschen Landtage, ohne deren Bewilligungsolche Mittel nicht aufgebracht werden können, zur Zeitversammelt ist, und daß nach dem Stande der Jahreszeiteinige Zeit vergehen wird, ehe ein Landtag, und nament-lich einer der größeren, versammelt werden kann. Estrat deshalb an den Bundesrat die Aufgabe heran, derAbhilfe dieser Bedürfnisse gewissermaßen vorschußweise