Druckschrift 
5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
Entstehung
Seite
234
Einzelbild herunterladen
 

2Z4 Die erste Session des deutschen Reichstages.

wann die definitive Regelung der Elsaß-LothringischenLandesverfassung zu erfolgen habe), die ganze Vorlageunnötig gemacht hätte. Wenn wir selbst so vollständigim klaren wären über das, was zu thun ist, so hättenwir Ihnen kein Provisorium, sondern gleich ein Desini-tivum vorlegen können. Die Schuld des Mangels anKlarheit trifft mich daher nicht.

Das Gesetz, betreffend die Einverleibung von Elsaß undLothringen in das Deutsche Reich wurde im allgemeinen nachden Beschlüssen zweiter Lesung ialso mit dem Termin des 1. Januar1873) fast einstimmig angenommen.

15. Gewiihrnng von Beihilfen an Angehörige derReserve nnd Landwehr.

13. und 14. Juni 1871.

In der 55. Sitzung des Reichstags am 13. Juni stand folgenderGesetzentwurf zur ersten Beratung:

„Den Bundesregierungen wird eine Summe von vierMillionen Thalern aus der von Frankreich zn zahlendenKriegsentschädigung zur Verfügung gestellt, um aus derselben,soweit nach den Verhältnissen der einzelnen Länder sich einBedürfnis herausstellt, den durch ihre Einziehung zur Fahnein ihren Erwerbsverhältnissen besonders schwer geschädigtenOffizieren, Aerzten und Mannschaften der Reserve und Land-wehr die Wiederaufnahme ihres bürgerlichen Berufs nachMöglichkeit zu erleichtern."

Fürst Bismarck leitete die Diskussion mit folgender Rede ein:

Ich erlaube mir, über diesen Gegenstand, der dasHaus schon in einer andern Form beschäftigt hat, nurwenig erläuternde Worte zu sagen.

Ihr Einverständnis mit dem Prinzip und mit den