2Z0 Die erste Session des deutschen Reichstages.
seitigkeit der Interessen, die dort berührt werden, trittuns im Augenblick beispielsweise bei Erwägung derJustizorganisation nahe, wo es die Absicht ist, — ausGründen, die, glaube ich, Ihren Beifall haben würden,wenn es nicht zu weit führte, sie hier auseinanderzusetzen— anstatt der vielen kleineren Gerichte einige gröbere,die andere Garantie nach verschiedenen Richtungen hinbieten, zu bilden, wodurch natürlich die sämtlichen Ge-wohnheiten und Einrichtungen der französischen Rechts-pflege auf das entschiedenste berührt werden. Diefranzösischen Anwälte, die Notare, die Gresfiers, die Ge-richtsvollzieher besitzen käufliche Aemter im analogen Ver-hältnis, wie bei uns die Konzessionen der Apothekenkäuflich sind mit konkurrierender Staatsprüfung. DieInteressen dieser Leute werden verletzt schon allein durchdie Versetzung eines der Gerichte von einem Orte, wodiese Personen häuslich eingerichtet sind; man wird zueiner Abfindung dieser Beamten schreiten müssen, weilman ihnen ihr wohlerworbenes Eigentum nicht ohne Ent-schädigung entziehen kann. Das berührt einen anderenPunkt, über den wir streitig waren, nämlich die Schuld-srage. Es werden dazu Geldmittel nötig sein, die dieDepartements vielleicht nicht geneigt sein werden, in ihremInteresse herzugeben.
Dieser eine Blick aus die Sache zeigt Ihnen, wievielseitige Interessen von Familien, Ständen und In-dividuen allein durch eine einzige Maßregel berührtwerden. Das alles kann am grünen Tische sorgfältigberechnet und kombiniert werden, wie eine strategischeOperation, die gleichzeitig nach allen Richtungen vorgeht.Wird aber ein einziger Punkt durch ein parlamentarischesVotum abgeändert, so paßt das Ganze nicht mehr, und