Schutz der deutschen Interessen im Auslande.
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des grünen Vorgebirges San Joao) am 3. Februar 1863,sowie den Gang des dieserhalb vor den portugiesischen Ge-richten geführten Prozesses, ferner beobachten zu lassen undüber das Resultat dem Reichstage zu berichten."
Der preußische Bevollmächtigte zum Bundesrat, Ministerial-direktor von Philipsborn, bat um die Ablehnung des Antrages,da das betreffende Prozeßverfahren noch schwebe. Der Bundes-kanzler erklärte darauf:
Ich habe den Auseinandersetzungen des Herrn Kom-missars, der soeben gesprochen hat, zur Sache nichts Wesent-liches hinzuzufügen. Auch ich kann die hohe Versamm-lung nur bitten, den Antrag abzulehnen, obschon es mirerwünscht war, daß er gestellt wurde, und daß diese Dis-kussion stattgefunden hat; die portugiesische Regierungund ihre Behörden werden aus dieser Diskussion ersehen,daß die Aufmerksamkeit Deutschlands und der deutschenVolksvertretung auf diese Sache gerichtet ist; und andem Entschlüsse seiner Regierungen, die Rechte eines jedenDeutschen in fremden Ländern kräftig zu vertreten, wirdman auch in Portugal nicht zweifeln. (Bravo!)
Ich habe in der Hauptsache nur das Wort ergriffen,um deni Herrn Abgeordneten für Bremen auf die Be-merkung, die er im allgemeinen über unsere diplomatischeVertretung machte, in kurzen Worten zu entgegnen, indemich seinen Vorwürfen gegenüber in der Allgemeinheit,wie sie aufgetreten sind, die achtbaren Beamten, die diedeutschen Interessen jenseits des Meeres — von denensprach er vorzugsweise — vertreten, wahren muß. Wennmir Anzeigen von Pflichtwidrigkeiten und von Nachlässig-keiten zugehen, so werde ich mit rascher Entschiedenheitdagegen einschreiten; solche liegen mir nicht vor, ich mußdaher die allgemeinen Vorwürfe, die der Herr Abgeord-nete für Bremen gegen eine ganze Beamtenklasse gerichtet