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5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
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114 Der Nordd. Reichstag bis zum Kriege mit Frankreich.

Der Präsident erwiderte, daß er sich der Anwesenheit desPräsidenten Friedberg bei der gedachten Arbeit vergewissert habe.In der 54. Sitzung am 25. Mai wurde das Strafgesetzbuch definitivmit sehr großer Majorität angenommen.

10. Zum Üüll der Gotthardbahn.

25. Mai 1870.

Zu dem Gesetzentwurf über einen Beitrag des NorddeutschenBundes zum Bau einer Eisenbahn über resp. durch den St. Gott-hard brachte in der 54. Sitzung am 25. Mai der Abg. Laskerden Antrag ein, d'em Unternehmen eine Bundessubvention von10 Millionen Franks „nur für den Fall zuzusichern, daß dieGesellschaft zum Bau der Bahn bis zum 1. April 1871 sich gebildet,die Konzession zum Bau erlangt und die erforderliche Kaution ge-stellt hat". Der Bundeskanzler sprach sich gegen den Antrag aus:

Meine Herren! Es müssen gewiß die verbündetenRegierungen tief von der Ueberzeugung durchdrungen sein,daß die politischen Interessen es empfehlen, zwischenDeutschland und Italien eine Verbindung zu schaffen,welche lediglich von dem neutralen Zwischenlande, derSchweiz, abhängig ist und nicht im Besitze einer der großeneuropäischen Mächte sich befindet. (Hört! Hört!)

Die Rücksichten müssen von besonderer Wichtigkeitgewesen sein, welche sie zu dem ungewöhnlichen, ich glaubebeinahe nie vorgekommenen Vorgehen einer Regierungführen. Ihnen eine erhebliche Geldausgabe für eine außer-halb Deutschlands, nicht nur außerhalb des NorddeutschenBundes liegende Eisenbahn zuzumuten. Die Rücksichten,welche die Regierungen zu diesem ungewöhnlichen Ver-fahren bestimmen, sind aber, wie ich glaube, so auf derHand liegend, so oft erwogen, und zum Teil auch so