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5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
Entstehung
Seite
113
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Noch zwei Reden z. Frage d. Abschaffung d. Todesstrafe. HZ

zu stellen, bei der ich von dem Herrn Vorredner, wie ichglaube, mißverstanden worden bin. Es ist diejenige, inder ich zu sagen beabsichtigte, daß das Prinzip, keinepolitisch e Todesstrafe zu verhängen, nicht mehr haltbarsei, sobald man den Mord durchgängig mit dem Todebestrafe. Denn es gibt eben Mordthaten, die aus-schließlich aus politischen Motiven begangen werden unddemgemäß auch als politische Verbrechen sich charakteri-sieren und denen gar kein anderes Motiv untergeschobenwerden kann.

Unter Verwerfung aller Amendements wurde der oben mit-geteilte Antrag v. Kardorff mit 128 gegen 107 Stimmen angenom-men. Den Abgg. Miguel und Laster entgegnete der Bundeskanzlernoch persönlich:

Ich werde dem Herrn Justizminister anheimstellen,das technische Monitum des letzten Herrn Redners zu be-antworten. Ich will mich nur gegen die Aeußerungendes vorletzten Herrn Redners dahin erklären, daß dieBundesorgane innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Be-fugnis die Ueberwachung der Thätigkeit der einzelnenLandesgesetzgebung ausüben werden, und daß da, wo eineRemedur in dem Maße erforderlich erscheinen sollte, daßein Einschreiten der Bundesgesetzgebung notwendig wäre,sie sich an die Beihilfe des Reichstags wenden werden.

Die Einzelberatung des Strafgesetzbuches war vollendet. Vorder Schlußabstimmung ersuchte der Präsident Simson das aä doaum 6 Mitglieder zu verstärkende Bureau des Hauses, sich abendsum 10 Uhr in seinem, des Präsidenten Zimmer zu versammeln, umdie erforderliche Zusammenstellung der Beschlüsse vorzunehmen. DerBundeskanzler wandte sich an den Präsidenten:

Darf ich mir die Frage erlauben, ob zu heut abend10 Uhr auch ein Vertreter der Negierungen zugezogenwerden wird?

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