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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
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218 Der konstituierende Reichstag. 1867.

zwei politisch verschieden gestellte Stücke ergeben müßten. GrafBismarck erteilte folgende Antwort auf die Interpellation:

Ich würde mich zu einer erschöpfenden Beantwor-tung der von dem Herrn Interpellanten angeregtenFrage in Vertretung der hohen verbündeten Regierungennur dann bereit erklären können, wenn die Frage vonder Großherzoglich hessischen Regierung gestellt würde.Der Herr Interpellant ist von der Voraussetzung aus-gegangen, daß der Wunsch der Großherzoglichen Regie-rung, das ganze Großherzogtum jetzt in den Norddeut-schen Bund ausgenommen zu sehen, amtlich feststände.Ich kann dies nicht bestätigen. Die Großherzoglich hes-sische Negierung hat uns allerdings in einer Note vom14. August v. I. den Wunsch ausgesprochen, mit demganzen Großherzogtum in den Bund ausgenommen zuwerden. Es geschah dies aber in einer andern Lage derDinge, als es die heutige ist. Die preußische Regierunghatte damals in den Friedensverhandlungen die Forde-rung gestellt, das gesamte Oberhessen mit Homburg undMeisenheim der preußischen Monarchie einzuverleiben,gegen Entschädigung des Großherzogtums auf KostenBayerns. Nm diesen Gebietsaustausch abzumehren, botdie Großherzogliche Regierung, wie aus dem Inhalt derNote vom 14. August zu ersehen sein würde, den Ein-tritt des gesamten Großherzogtums in den NorddeutschenBund an. Nachdem jener territoriale Austausch ausander» Rücksichten aufgegeben war, hat die Großherzog-liche Regierung denselben Wunsch nicht erneuert.

Die verbündeten Regierungen sind weit entfernt,die Uebelstände zu verkennen, welche aus der Teilungdes Großherzogtums in einen der Gesetzgebung desNorddeutschen Bundes unterworfenen und einen davon