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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
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Anerkennung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses. ^ 5

lich erschwert wird, Forderungen, deren Nichterfüllungunsrer Ansicht nach erhebliche Interessen des Landes be-nachteiligt. Ich darf die' einzelnen Posten nicht auf-zählen, ich bestätige nur wiederholt, daß die Regierungnichts gefordert hat, dessen sie nicht im Interesse desLandes ehrlich zu bedürfen glaubte. Wenn nichtsdesto-weniger die Negierung versuchen würde, mit diesemBudget die Geschäfte das Jahr hindurch zu führen, sogeschieht dies, um ihre Achtung vor den Be-schlüssen des Hauses zu bethätigen, lim denErnst zu bethätigen, mit dem sie gesonnen ist,das Budgetrecht dieses Hauses anznerkennen,den Ernst, mit dem sie den Entschluß ausgesprochen hat,mit Ihnen gemeinsam an dem gemeinsamen Werke fort-znarbeitcn. (Lebhaftes Bravo!)

Es wird dann in dem Falle unsre Verfassung eineschwere fünfjährige Krisis siegreich bestanden haben, undwir werden vermöge beiderseitiger Konzessionen den Wegbetreten haben, den die Regierung vor Jahren schon alsdas Lebensprinzip des Konstitutionalismns bezeichnet hat,den Weg der Kompromisse, den Weg der gegenseitigenNachgiebigkeit, der gegenseitigen Anerkennung. (Bravo!)

Ilm dieses Ziel zn erreichen, um Ihnen gleichzeitigdas Pfand zu geben, daß die Regierung es ehrlichmeint mit der Anerkennung Ihres Budget-rechts, erkläre ich im Namen der Regierung, daß, wenndieses Budget, wie es nach den Vorbeschlttssen des Hausesjetzt vorliegt, <m l,loo angenommen wird, mit diesemBudget, nachdem das Gesetz zu stände gekommen, IhrenIntentionen und den staatlichen Möglichkeiten entsprechend,das Vermaltungsjahr zu durchleben und im folgendenan die genauer zu informierende Kammer zn appellieren,