Zur Judenfrage.
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i für die Ausdehnung des Gesetzes von 1812 auf sämt-liche Provinzen stimmen, vielleicht mit einem Vorbehalt,
; in Bezug auf Posen diejenigen exzeptionellen Bestim-mungen zu treffen, die der Grad der Sittlichkeit vieleri dortiger Juden in Bezug auf Eigentum notwendig machenkönnte. Außerdem, wenn der Zustand der polnischenJuden wesentlich verändert würde, so könnte dies einebedeutende Attraktionskraft auf Millionen russischer Judenansüben, die in Rußland, meines Erachtens, sich nichtmehr heimisch fühlen können. Ob aber eine Uebersie-^ ^ deluug derselben wünschenswert ist, überlasse ich denenzu beurteilen, welche das Glück gehabt haben, russischeJuden sn ma.88s kennen zu lernen. Ich glaube auch,daß die in Posen ansässigen Juden, auch wenn es ihnenerlaubt wird, nicht in bedeutenden Massen nach dendeutschen Provinzen auswandern werden, weil die ver-.... gleichsmeise — ich möchte nicht gern einen Aufdruckwählen, der verletzen könnte — Sorglosigkeit des pol-O nischen Charakters in Bezug auf zeitliche Güter den> Juden aus Polen stets ein Eldorado gemacht hat. Ich)ch glaube, daß das Gesetz von 1812 auch deu Juden will-Z kommen sein wird; ich muß sogar anuehmen, nachdem,
^ - was ich hier von der Tribüne öfter gehört habe, daß^ ) gerade dieses Gesetz zu denjeuigen gehört, welche die da-ch); maligen Juden zur Teilnahme an dem vaterländischen, ) Kampfe begeistert haben; auch von dem jungen Alaune- 's von 19 Jahren, von dem gestern erzählt wurde, glaubech) ich dies annehmen zu können. (Der Abg. v. Beckerathhatte das Beispiel eines 19jährigen jüdischen Jünglingsangeführt, welcher in der Schlacht bei Großgörschen ge-chss fallen mar.) Ich erwähne diesen hauptsächlich deshalb,lchH weil mir eine Aeußeruug, welche der verehrte Redner,