Das Monarch. Prinzip ein Nechtsboden in Preußen. 15
1688 in England, so muß ich die hohe Versammlung undnamentlich einen geehrten Abgeordneten der schlesischenLandgemeinden (Abg. Krause; vgl. die Zwischenbemerkungzur vorangegangenen Rede.) um Nachsicht bitten, wennich hier wieder über ein Faktum spreche, das ich nichtselbst erlebt habe. Damals befand sich das englischeVolk in einer andern Lage als heutzutage das preußische;es mar durch ein Jahrhundert von Revolution undBürgerkrieg in die Lage gekommen, eine Krone vergebenzu können und Bedingungen daran zu knüpfen, dieWilhelm von Oranien annahm. Dagegen waren diepreußischen Monarchen nicht von des Volkes, sondernvon Gottes Gnaden im Besitz einer faktisch unbe-beschränkten Krone, von deren Rechten sie freiwillig einenTeil dem Volke verliehen haben: ein Beispiel, welchesin der Geschichte selten ist! Ich will den Rechtspunktverlassen und die Frage berühren, ob es nützlich oderwünschenswert sei, eine Veränderung in der Gesetzgebung,wie sie heute besteht, zu begehren oder zu beantragen.Ich schließe mich selbst der Ueberzeugung, die ich bei derMajorität der Versammlung voraussetze, au, daß diePeriodizität zu einer wahren Lebensfähigkeit dieser Ver-sammlung notwendig ist; eine andre Frage ist aber, obwir dies jetzt auch im Wege der Petition begehren wollen.Nachdem die Patente vom 3. Februar einmal emaniertmorden sind, glaube ich nicht, daß es dem Könige will-kommen sein, und daß es in unsrer Stellung als Ständeliegen kann, schon jetzt mit einer Petition auf Abände-rung derselben hervorzutreten. „Lassen wir wenigstensdas Gras dieses Sommers darüber wachsen!" Der Könighat wiederholt gesagt, er wünsche nicht gedrängt undgetrieben zu werden; ich frage aber die Versammlung,