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die unbedingt sich Unterwerfenden, die Kirchenunterthanen, die„Gläubigen".
3) Der pädagogische Absolutismus in der Schuleist eine Folge des staatlichen und kirchlichen Absolutismus. Staatund Kirche sind die Herren der Schule, Staats- und Kirchen-beamte sind die Vorgesetzten der Schulbeamten, welche als Staats-und Kirchendiener fungieren. Als Staatsdiener sind sie da, woer herrscht, dem politischen, als Mitglieder der Kirche undDiener derselben dem kirchlichen Absolutismus unterworfen.Staat und Kirche schreiben ihnen vor, was sie lehren, wie undwozu sie das Heranwachsende Geschlecht erziehen sollen. Natürlichnicht gegen, sondern zu den in Staat und Kirche geltendenSystemen. Der absolute Staat verlangt gehorsame Unterthanen,die absolute Kirche gläubige Bekenner ihrer Lehren. Die Schuleerzieht beide. Von Selbständigkeit der Schule kann weder imabsoluten Staate, noch unter der Herrschaft einer absolutenKirche die Rede sein; dieser Gedanke wäre daselbst ein Hirn-gespinst, ein Traum, wäre Auflehnung des Dieners gegen seineHerren. Das Resultat solcher Verhältnisse liegt klar vor Augen:eine pädagogisch abhängige Schule kann selbständige Mensche»nicht bilden; ans ihr könne» selbständige Charaktere nicht hervor-gehen. Unter politischem und kirchlichein Absolutismus kann dieSchule diese Aufgabe nicht lösen. Man stellt ihr daher auchdiese Aufgabe, ein böser Gedanke demagogisch-gesinnter „Edu-kations- oder Erziehungs-Philosophen", wie die Basedow,Campe, Salz in an» rc. in dem Zeitalter der Aufklärunggenannt wurden, — gar nicht; man verlangt, wie wir diesestausendmal gehört haben, von ihr „nützliche Mitglieder desStaats und Erben der himmlischen Seligkeit!" Von selbstthätigen,freien Menschen und selbständigen Charakteren ist keine Rede.Diese würden weder in den absoluten Staat, noch in die absoluteKirche passen. Wer es auf Erzeugung derselben anlegen wollte,würde für nicht-existierende Zustände erziehen.
Aber — könnte auch heutzutage dieser oder jener nochmeinen — dieser pädagogische Absolutismus muß doch den Ge-horsam der Schüler gegen das Gesetz zur Folge haben.