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2 (1890)
Entstehung
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Zu einem kleinen Schüler spricht der Lehrer: so will ich eshaben. Zu einem großen läßt er das zur Erreichung der Schul-zwecke gegebene Gesetz sprechen.

Gehorsam ist auf allen Stufen, nicht bloß des Schul-,sondern des Lebens überhaupt, die Pflicht des Menschen; zuerstder Gehorsam gegen den Willen von Personen, zuletzt gegen dieeigene Vernunft und die in Gesetzen sich aussprechende Vernunftdes Staates. Autorität beherrscht also, wohlverstanden, dasLeben des wahren Menschen in allen Momenten desselben: anfangseine äußerliche, nachher eine innere und äußere. In einein ganzvollkommenen Staate würd'e die innere aller Staatsbürger mitder äußeren vollkommen übereinstimmen. Dieses wäre die Er-reichung eines idealen Zustandes in dem Staate, des idealenStaates selbst. Auf Erden kann inan sich demselben nur nähern.Konflikte zwischen dem eigenen Denken und gegebenen Staats-gesetzen werden also überall hervortreten. Die Lösung derselbenist eine dreifache:

erstens die, daß der Bürger stillschweigend seine Vernunftder des Staates nnterordnet, d. h. auch da gehorcht, wo er dasGesetz nicht für das beste hält;

zweitens die, daß ihm gestattet ist, Vorschläge zu Ab-änderungen der Gesetze seinen Mitbürgern vorzulegen, damit derWille der Majorität Gesetz werde;

drittens die, daß es ihn: gestattet ist, seine Heimat mitandern Orten, deren Gesetze und Einrichtungen ihm mehr zu-sagen, zu vertauschen.

Unter diesen Bedingungen ist der Staat ein freier; be-ständiger, sich nach der Einsicht richtender Fortschritt ist ihn: danngesichert, keine Ursache zur Rebellion ist vorhanden. Will sichein Einzelner oder eine Mehrheit von Einzelnen der Majoritätnicht fügen, so wandert sie ans.

Aus dieser kurzen Darstellung folgt die unendliche Wichtig-keit, ja Notwendigkeit der Erziehung der Jugend in Gehorsamund zu Gehorsam, und die ungeheure Verderblichkeit der Er-ziehung in Willkür und Ungehorsam und darum zu willkürlichemund ungesetzlichen: Betragen.

Diesterweg, Ausgew. Schriften. 2. Slufl. II.

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