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2 (1890)
Entstehung
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XXVII.

Aber Lehrerbildung?

Ich werde mich über dieselbe ungeniert und frei aussprechen.Einer ausführlichen Begründung bedarf der Gegenstand nicht.

1. Ob in besonderen Anstalten?

Die pommerschen Lehrer wissen nichts von dem Recht derfreien Disposition über sich selbst und der freien Wahl derMittest wenn sie verlangen, daß jeder Schulamtskandidatur-Be-werber eine der Lehrerbildung gewidmete Staatsanstalt, ein, wieman zu sagen pflegt, königliches Seminar besucht habenmüsse. Dieser Zwang schießt über den Zweck hinaus, welchernur die den Anforderungen entsprechende Befähigung zum Amtewill. Auf letzteres kommt es au, diese Nachweisung muß ge-liefert werden. Aber wo einer sich zur Führung eines Berufes,dem er sich widmeu will, vorzubereiteu habe, das darf nicht vor-geschrieben werden. Es wäre unnötige und schädliche Beschränkungder menschlichen Freiheit.

Auch aus positiven Gründen der Nützlichkeit muß man sichgegen jenes Zwangsgesetz erklären. Es wird nicht häufig derFall sein, daß ein einzelner Lehrer oder selbst ein Lehrer-Kollegiumalle die in den Seminarien auf die Lehrerbildung berechnetenMaßregeln und Veranstaltungen ersetzen kann; noch seltener wirdder Fall eintreten, daß ein Jüngling sich einer solchen Begabung

* Der Semincirlehrer-Konferenz in Berlin gewidmet.