XI.
Äur Levens- oder Wlkspodagogiv.
Wenn Braubach den Erziehern als das Wesentlichste ihrerThätigkeit oder als ihr eigentliches Ziel die Ausgabe stellt, allesdarauf anzulegen, daß der Zögling sein eigener Erzieher werde,so liegt darin die Ansicht, daß die Erziehung des Menschen imengeren Sinne des Wortes oder durch andere zwar einmal, dieErziehung selbst aber niemals anfhöre. Denn Selbsterziehnngist auch Erziehung, und die Verhältnisse und Lagen, in welcheder Einzelne gerät, tragen zu seiner Erziehung oder Verziehungbei, und zwar in dem Umfange, daß man beifügen kann: ermag wollen, oder nicht.
Dieser Ansicht Braubachs, einer sehr alten, nur leideroft vergessenen Ansicht, wird jedermann beistimmen. Nennen wirnun die Summe desjenigen, was in der Familie für Erziehunggeschieht, die Pädagogik des Hauses; das, was der öffentlicheLehrer leistet, die Pädagogik der Schule: so wird das, wasdas öffentliche, das Leben im Staate rc. dazu beitrügt, diePädagogik des Lebens oder des Staates, oder, da der Ein-zelne, wie dort den Eltern und dem Lehrer, so hier dem Volkegegenübersteht, die Pädagogik des Volkes genannt werdenkönnen.
Diesen weiteren Begriff der Pädagogik kann inan in seineeinzelnen Verzweigungen verfolgen, und man wird finden, daß ersich bewährt. Danach giebt es nicht nur eine Pädagogik allerLebenskreise, in welche der Mensch nur eintreten mag; sondernalles ohne Ausnahme, was ans Menschen wirkt (und was wirkt