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2 (1885) Der Ministerpräsident v. Bismarck-Schönhausen : 1862 - 1866
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262 Bis zum Kriege mit Oesterreich. 18651866.

ursprünglich anders lautete. Es heißt dort, daß keineVerfolgung stattfinden könne für die von den Ab-geordneten gesprochenen Worte und Meinungen.Diese Fassung deckte Sie vollständig, sie deckte gegen dieBestrafung eines jeden der zahlreichen Verbrechen, diezum Teil mit harten Strafen bedroht sind im Straf-gesetzbuch, und die mit Worten überhaupt begangen wer-den konnten, von Verrat und Majestätsbeleidigung her-unter bis zu den gewöhnlichen Injurien. Diese Fassungist geändert; bei der Aenderung muß man doch eine Ab-sicht gehabt haben:die ausgesprochenen Worte"sind fortgelassen, die Deckung gegen alle die strafbarenHandlungen, die durch Worte begangen werden können,ist damit fortgefallen. Ihre Meinung können Sie auchheutzutage noch mit vollständiger Freiheit aussprechen,auch wenn es volle Rechtspraxis in Preußen werdensollte, was das Obertribunal erkannt haben mag, und,was Sie und ich noch nicht kennen, was wir alle abergleichmäßig vermuten. Ihre Meinungen können Sieaussprechen, aber Verleumdungen, Beleidigungen undVerbrechen sind keine Meinungen, sind Handlungen,und zwar solche Handlungen, die im Strafgesetz mitStrafen vorgesehen sind, Handlungen von allen dreiKategorien, in welche die mit Strafe bedrohten Hand-lungen eingeteilt sind: Verbrechen, Vergehen und Ueber-tretungen, und gegen die Folgen dieser Handlungenschützt Sie das preußische Gesetz meines Erachtens nicht,oder sollte Sie nicht schützen.

Noch eine Frage nach dem Erfolg, den Sie sich vondiesem Antrag überhaupt versprechen: einen rechtlichenkönnen Sie unmöglich davon erwarten; sollte aber bei