154 Die schleswig-holsteinische Frage. 1863—1884.
der Krone gegen die Herrschaft dieses Hanfes den Bodenzu entziehen, durch Verweigerung seiner Kontrasignatur.
Sie haben sich in dem vorliegenden Berichte, meineHerren, mit einer Deutlichkeit darüber ausgesprochen,daß ich glaube. Sie werden heute nicht mehr in derLage sein, einer Aeußerung gegenüber, die ich etwavor einem Jahre an dieser Stelle gethan habe, nämlich,daß es sich hier um einen Kampf handelt überdie Herrschaft Preußens zwischen dem Hauseder Hohenzollern und dem Hause der Abge-ordneten (vgl. die Rede Nr. 5 vom 27. Januar 1863in Abteilung I dieses Bandes), — eine Aeußerung, diedamals mit einem Rufe des Staunens, der mißbilligen-den Kritik empfangen wurde — ich glaube, Sie werdenheute diesen Ausdruck, diese Mißbilligung nicht mehraussprechen können, sondern sich offen zu Ihren Thatenbekennen. (Oh! Oh! und Heiterkeit links.)
Alan ruft mir zu: „Es ist zu lächerlich"; mit der-gleichen Worten ist eine ruhige, ich kann sagen, anstän-dige Diskussion nicht zu führen. (Unruhe.)
Ich will solche Worte nicht zurückgeben, Sie werdenselbst finden, daß Ausdrücke, welche den einzelnen Ab-geordneten hier vielleicht zulässig erscheinen können, fürmich an dieser Stelle nicht passend sein würden.
Ich gehe, um meine Behauptungen zu belegen,einige Stellen Ihres Berichtes durch, da ich wohl an-nehmen darf, daß Sie mit der Annahme des Antragesauch den Bericht Ihrer Kommission sich aneignen wer-den. Nach der Verfassung steht Sr. Majestät dem Kö-nige das Recht über Krieg und Frieden zu, steht Sr.Majestät dem Könige das Recht, seine Minister zuwählen, sowie die ganze Exekutivgewalt zu. Wie fassen