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2 (1885) Der Ministerpräsident v. Bismarck-Schönhausen : 1862 - 1866
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124 Die schleswig-holsteinische Frage. 1863—1864.

Landtage zu verfassungsmäßiger Beschlußnahme eine Vor-lage machen.

Berlin, den 1. Dezbr. 1863.

In der Fortsetzung der Debatte über den Antrag Virchow-Stavenhagen in der 11. Sitzung des Abgeordnetenhauses am2. Dezember 1863 behauptete der Abg. v. Bunse n: „Unsre Nach-kommen werden es wissen, daß Preußen um den Preis seines Bei-trittes zu dem westmächtlichen Bündnisse gegen Rußland zu Anfangdes Krimkrieges die Ordnung der Herzogtümerfrage im nationalenSinne erhalten konnte." Herr v. Bismarck trat dieser Behauptungentgegen:

Ich bin nur durch die persönlichen Bemerkungendes Herrn Abgeordneten von Bunsen zu einer kurzenAeußerung meinerseits veranlaßt worden. Ich glaube,eine Thatsache, einen Irrtum, den er meines Erachtensbegangen hat, berichtigen zu sollen. Der Herr Abge-ordnete hat gesagt, daß im Jahre 1853 oder 1854 derKöniglichen Regierung angeboten sei, wenn sie sich andem damaligen Kriege beteiligen wolle, so würden dieschleswig-holsteinischen Verhältnisse im nationalen Sinnegelöst werden. Der Herr Abgeordnete hat nicht näherbezeichnet, von wem und an wen ein solches Anerbietengemacht sein soll. Ich bin zwar zu jener Zeit nichtMinister gewesen, aber doch, wie ich glaube, hinlänglichvertraut mit den damals gepflogenen Verhandlungen,um diese Ansührung des Abgeordneten als eine irrtüm-liche bezeichnen zu können.

Der Abg. v. Bunsen blieb bei seiner Behauptung stehen:„Ich versichere den Herrn Minister des Auswärtigen, daß die vonmir gemachte Behauptung historisch richtig ist. Während der Ver-handlungen über den Anschluß Preußens an die Westmächte imKrimkriege, welche mehrmals den Anschein des Gelingens hatten,ist von seiten einer der Westmächte dieses ausdrückliche Anerbietengemacht worden, daß um den eben genannten Preis die Ordnung