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2 (1885) Der Ministerpräsident v. Bismarck-Schönhausen : 1862 - 1866
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Preußens Stellung zum Londoner Protokoll. 123

entsagt hat. In Betreff Holsteins dagegen beruht füruns der Successionstitel auf dem Londoner Vertrage, undist'die Verwirklichung desselben von der Erfüllung derVorverträge abhängig, welche mit dem Londoner Ver-trage in solidarischem Zusammenhangs stehen. Daß letzteresder Fall sei, ist durch das Zeugnis des kompetentestenaller Zeugen, des Herrn B luhme, welcher 1851 und 1852dänischer Minister der Auswärtigen Angelegenheiten war,im dänischen Reichsrate bekräftigt worden. Auf dieserAuffassung beruht unsre, durch die Zeitungen bereitsbekannte Abstimmung in der Bundestagssitzung vom28. v. Mts.

Wir sehen, so lange wir den Londoner Ver-trag nicht als hinfällig betrachten, in König Chri-stian den Erben des Rechts und des Unrechts seinerVorgänger. Demzufolge bestehen die Beweggründe fort,durch welche der Exekutionsbeschluß vom 1. Oktober d. I.hervorgerufen wurde, während durch die Umstände einebeschleunigte Ausführung desselben geboten erscheint.

Zu diesem Behufs haben wir in Gemeinschaft mitOesterreich die erforderlichen Anträge zur sofortigen Voll-ziehung der Exekution gestellt.

Wie auch die Entscheidung hierüber in Frankfurtausfallen möge, unter allen Umständen wird Preußennach Maßgabe seiner Stellung als europäische Macht undals Bundesglied für das deutsche Recht in den Herzog-tümern und für sein eignes Ansehen im Rate der Groß-mächte mit besonnener Festigkeit einstehen.

In Erfüllung dieser Aufgabe rechnet die KöniglicheRegierung auf die bereitwillige Unterstützung des Landesund seiner Vertreter. Zum Behufe unsrer bundesbeschluß-mäßigen Mitwirkung bei der Exekution wird sie die er-forderlichen militärischen Vorkehrungen zu treffen haben,und wegen Beschaffung der dazu nötigen Geldmittel dem