Preußens Stellung zum Londoner Protokoll. 121
die Königliche Regierung im Lande und bei Ihnen dashinreichende Vertrauen genieße, um ihr auf dein Wege,den sie geht, zu folgen. Meine Herren! Das Mißtrauen,welches gegen die Königliche Regierung bestehen mag,ist in dieser Frage nicht gegenseitig; wir haben dasVertrauen, daß in einer so großen und ernsten Frage,die der Herr Referent mit Recht als möglichen Aus-gangspunkt noch größerer Verwickelungen bezeichnet hat,überall die Gefühle für das gemeinsame Vaterlandstärker sein werden, als die für die Partei.
Ich verlese nunmehr die Erklärung, die ich vorhinangedeutet habe:
Unsre Stellung zu der dänischen Frage ist durch eineVergangenheit bedingt, von der wir uns nicht willkürlichlösen können, und welche uns Pflichten gegen die Herzog-tümer, gegen Deutschland und gegen die europäischenMächte auferlegt. Die Aufgabe unsrer Politik wird essein, diesen Verbindlichkeiten so zu entsprechen, wie esunsre oberste politische Pflicht, die Sorge für die Ehreund die Sicherheit unsres eignen Vaterlandes gebietet.
Für Preußens Stellung zur Sache ist zunächst derLondoner Vertrag von 1852 maßgebend. Die Unter-zeichnung desselben mag beklagt werden, aber sie ist er-folgt, und es ist ein Gebot der Ehre wie der Klugheit, anunsrer Vertragstreue keinen Zweifel haften zu lassen.
Indem wir aber dieses Gebot für uns selbst aner-kennen, bestehen wir ebenso auf seiner Geltung fürDänemark.
Der Londoner Vertrag bildete den Abschluß einerReihe von Unterhandlungen, welche von 1851 und 1852zwischen Deutschland und Dänemark gepflogen waren.Die aus denselben hervorgegangenen Zusagen Dänemarksund der Vertrag, welchen Preußen und Oesterreich aufGrund derselben in London vollzogen haben, bedingen sich