Preußens Stellung zum Londoner Protokoll.
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5. Preußens Stellung zum Londoner Protokoll.
t. und 2. Dezember 1863.
Am IS. November 1863 starb König Friedrich VII. von Däne-mark, und damit kam die schleswig-holsteinische Frage, welche schondurch den Erlaß der dänischen Regierung vom 30. Mürz (vgl. dieRede Nr. 18 in der Abteilung I dieses Bandes) wieder angeregtworden war, in noch lebhafteren Fluß. Bereits am 1. Oktoberhatte der Frankfurter Bundestag, da die dänische Regierung dieZurücknahme jenes Erlasses verweigerte, die Bundesexekution überHolstein und Lauenburg beschlossen und mit der Vollstreckung der-selben in erster Linie die Regierungen von Sachsen und Hannover(mit je 6000 Mann), des weiteren eventuell diejenigen von Preußenund Oesterreich beauftragt. Schon am 16. November proklamiertesich der Erbprinz von Augustenburg als „Herzog Friedrich VIII.von Schleswig-Holstein". Wie allgemein bekannt, nahm die Fort-schrittspartei in Preußen und dem übrigen Deutschland sofort aufsentschiedenste Partei für den Prätendenten. Im Abgeordneten-hause stellten die Abgg. Staven Hagen und Virchow den An-trag auf Anerkennung desselben. Die Kommission, welcher der An-trag zur Vorberatung überwiesen wurde, formulierte denselben da-hin, „daß die Ehre und das Interesse Deutschlands verlangen, daßsämtliche deutsche Staaten die Rechte der Herzogtümer schützen, denErbprinzen von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg alsHerzog von Schleswig-Holstein anerkennen und ihm in der Geltend-machung seiner Rechte wirksamen Beistand leisten." Als Referentder Kommission fungierte der Abg. Twesten, welcher in der10. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 1. Dezember 1863 zunächstdie Frage nach der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Lon-doner Vertrages für Preußen aufwarf, da dieser Vertrag (Erbfolgedes Prinzen sjetzigen Königsj Christian, des sogenannten Protokoll-prinzen) kein Vertrag der Mächte untereinander, sondern nur vonjeder einzelnen derselben mit Dänemark abgeschlossen worden sei.Er hob ferner die drohende Gefahr einer vollständigen und that-sächlichen Einverleibung Schleswigs in die dänische Monarchie her-vor: „Die Herzogtümer Schleswig und Holstein halten fest an demdeutschen Vaterlande; . . . einem solchen Teile des deutschen Volkessind wir verpflichtet, jeder an seinem Teil und nach seinen Kräftendafür zu sorgen, daß es Deutschland nicht verloren gehe." Un-mittelbar nach dieser Rede nahm der Ministerpräsident das Wort: