Nochmals die Zurückziehung des Etats.
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Die Budgetkommission des Herrenhauses stellte aus Anlaßder Beschlüsse des Abgeordnetenhauses den Antrag:
Vor Abgabe eines Votums von seiten des Herrenhauseseine Zwischenverhandlung mit dem Abgeordnetenhause zuerneuter Erwägung der von diesem gefaßten Beschlüsse ein-treten zu lassen.
Das Mitglied des Herrenhauses, Graf Arnim - Boytzenburg,beantragte:
1. Den Gesetzentwurf betr. die Feststellung des Staats-haushaltsetats für das Jahr 1863 in derjenigen Fassung,in welcher derselbe aus den Beratungen des Hauses derAbgeordneten hervorgegangen ist, abzulehnen;
2. denselben Gesetzentwurf, wie derselbe von der Königl.Staatsregierung durch Allerhöchste Ermächtigung vom 2ö. Maie. den beiden Häusern des Landtages zur verfassungsmäßigenBeschlußnahme vorgelegt ist, anzunehmcn.
Zu diesen Anträgen äußerte sich der Ministerpräsident in der21. Plenarsitzung des Herrenhauses vom 10. Oktober 1862,wie folgt:
Die Königliche Staatsregierung hat unterm 29. u.M. im andern Hause den Etat für 1863 in der Absichtzurückgezogen, die zukünftige Verständigung über diegegenwärtige Situation zu erleichtern. Dieser Schritthat bei einem Teile der Landesvertretung eine entgegen-kommende Aufnahme nicht gefunden. Die KöniglicheStaatsregierung hat dessenungeachtet den Versuch, zueinem Kompromiß zu gelangen, erneuert, indem sie sichbereit erklärte, auf ein im andern Hause gestelltes Amende-ment (des Abg. v. Vincke, vgl. oben) einzugehen, durchdessen Annahme sichergestellt worden wäre, daß der Land-tag noch vor Ablauf dieses Jahres wieder zusammen-berufen würde, daß demselben also auch noch in diesemJahre die Vorlagen gemacht würden, welche die König-liche Staatsregierung in der Erklärung vom 29. Septemberverheißen hatte, und in Verbindung damit diejenigenüber das Budget für 1863, welche in dem Terte des