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l - wird von einer gleichmäßigen Zustimmung der beidenHauser des Landtages. Die Königliche StaatsregierungM würde sich freuen, wenn es ihr gelänge, den Zollverein^ nach Ablauf der jetzigen Periode fortzusetzen. Sie mußaber die Erneuerung des Zollvereins von der Durch-U sührung desjenigen Programms abhängig machen, zu
^ dem sie sich durch Abschluß des Vertrages vom 2. August
s (mit Frankreich) bekannt hat. Insoweit ihre Zollver-
^ kündeten nicht im stände sein sollten, diesem Programm
l' beizustimmen, wird die Königliche Staatsregierung eine
A Erneuerung des Zollvereins mit ihnen nicht ins Auge
ss fassen können. Die Negierung ist weit entfernt von den:
^ Anspruch, die Freiheit der Entschließung der übrigen
v Vereinsstaaten irgendwie beschränken zu wollen. Es
handelt sich hier nicht um eine Nachfrage, sondern umeine Frage materieller Wohlfahrt, die jede Regierung imInteresse der Unterthanen erwägen und nach bestem Er-, messen entscheiden wird. Gefährlich aber für die Er-
is reichnng des Zieles, auf welches die Regierung ungern
verzichtet, für die Fortdauer des Zollvereins sind alleZweifel, die bei den übrigen Zollvereinsregierungen andem Ernst der Entschließung Preußens auftauchen könnten,das Rechnen ans eine Nachgiebigkeit in dem letzten Augen-blick, die, solange die gegenwärtige Regierung am Ruderbleibt, nicht erfolgen wird.
Der Glaube an diesen Ernst der Königlichen Staats-regierung kann nur gestärkt werden durch ein einstimmigesVerhalten der gesamten Landesvertretung in der Billi-gung des Weges, den die Regierung betreten hat.Läge von seiten des Hauses der Abgeordneten keineResolution vor, so könnte sich die Regierung bei der ein-
Zur Erhaltung des Zollvereins.
facheir Annahme des Gesetzes zufrieden erklären; nachdem