Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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VI.

Das Urinzip des Elementarunterrichts.

Der oberste und allgemeinste formale Grundsatz des Unter-richts überhaupt: Naturgemäßheit bildet sich für denElementarunterricht in den Grundsatz der Anschaulichkeit des-selben um, oder dieser ist die Anwendung jenes auf den Elementar-unterricht.

Anschaulich unterrichtet zu werden, verlangt die "Natur desKindes von dem Erwachen seines Selbstbewußtseins an bis zumAustritt aus der Elementarschule. In dieser ganzen Periode istseine Aufmerksamkeit besonders ans das einzelne hingerichtet; eswill die Erscheinungen, Beschaffenheiten, Eigenschaften der Dinge-kennen lernen; es will leben, wahrnehmen, empfinden, handeln,seine Kräfte üben, nicht aber im Schnlsinne des Wortes lernen,nicht sich mit Worten, sondern mit Sachen beschäftigen, nicht ab-gezogene Regeln, Allgemeinsütze auffaffen, nicht in Abstraktes An-gehen, sondern von dem allen das Gegenteil. Wer unter Kindern,Knaben und Mädchen gelebt hat, weiß dieses, und wer jenes nichtgethan hat, weiß es doch aus seiner eigenen Jugend. Schondarum allein soll auch der Unterricht dein Prinzip der Anschau-lichkeit huldigen. Denn die Natur des Geistes verlangt es also.

Mögen diejenigen, welche das Denken im engern Sinnedes Wortes als das Ziel der intellektuellen Bildung erkannthaben, bei der Forderung eines durchweg anschaulichen Unter-richts in den ersten sechs Schuljahren außer Sorgen sein! Siesollten sich vielmehr freuen über die Anwendung unseres Grund-