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Baycrisch-Pfälzischc Elscnbiihiicn — Boycrie. !
geben sind. Laut Vertrag der bayerischen Staats-rcgicrnng n. dein Verwaltungsrathc der B-n O.vom 1. März 1875 (mit rückwirkender Kraft vom1. Jan. 1875 an) sind diese vom Staate ange-tanst nm circa 170 Milk. Ll, zahlbar größtenlheilsin 4proc. bayer. Staatsobligationcn.
Bayerisch-Pfälzische Eisenbahnen. (1874)Länge 435,2g lcm; im Ban 158,4„ icm. Anzahlder Locoinonven 134; der Personenwagen 475;der Güterwagen 3804. Einnahme fl. 7,112,205.Benennung der Linien, im Betrieb: Lndwigsbahn(gewöhnlich von der westl. Endstation Bcxbacherbahngenannt, 196„glcm), Maximiliansbahn (87„-, Ion);Nordbahnen (15o,?g Icm); b) imBan: Lndwigsbahn(80,^ Icm), Maximiliansbahn (42,,„ Icm), Nordbab-nen (35,Icm). GefammtlängermBemebeu.Bauepro 1874 ^ 593,gg Icm. Zeit der Gründung 19.Llpril 1838; der Inbetriebsetzung 11. Juni 1847bis 12. Scpt. 1874. Es sind 3, von 1870 anauf 35 Jahre, jedoch nur für den Betrieb snsio-nirte Eifenbahngesellschaftcn unter Privatverwalt-nng, mit einer für die Actien auf diese Zeit ge-währten Ertrags-Garantie des Staates, welche(incl. der Präcipnen) bei der Lndwigsbahn 0, beider Maxbahn 5^ u. bei den Nordbahnen 4 pCt.beträgt. Das Aciiencapital der 3 Gesellschaften be-läuft sich auf 11,659,000, 6,775,000 n. 10,890,000,zusammen 29,324,000 fl., wozu bis Ende 1874 anPrioritäten kommen: 24,520,000 -l- 4,002,000 -I-9,452,000 ^ 37,974,000 fl.
Bayerisches lliccht. Das älteste Gesetzbuchder Bayern ist das zuerst unter dem austrasischenKönig Thcoderich (zwischen 511—534) gleichzeitigmit der I-sx illamamioriim u. I-ex Ilipimriornmauf eine von rechtsgclehrten Männern eingcfor-derte Rcchtsweisnng anfgezeichnete n. dann unterChildebert l., Chlotar I., Dagobert I. (624—638)n. bis herab auf Herzog Thassilo vermehrteund verbesserte, in lateinischer Sprache abge-faßte Rechtsbnch, Bayerisches Gesetz, IwZssLaznvariorum (Ansg. v. Niederer, Jngolst. 1793;vgl. Wittmann, Die Bajnvarier u. ihre Volksrechte,Münch. 1837). Später, als das Römische Rechtmehr anfkam, gab Kaiser Ludwig der Bayerseinem Stammlande ein eigenes Rechtsbnch,das, wenn auch einzelne Stellen ans dem Schwa-benspiegel entnommen sind, im Allgemeinen selbst-ständig bearbeitet ist n. seinen Stoff ans den Ge-wohnheiten der Bayerischen Rechte znsammenge-tragcn hat; es behandelt vornehmlich Privat-rechte, nur nebenbei Strafrechtliches, politischesRecht gar nicht. Sein Vorhandensein im Jahre1330 ist urkundlich erwiesen. Ludwigs Söhneveröffentlichten es 1346 wieder. (Ausgaben:Augsburg 1484, 1495, Münch. 1516.) 1346
gab er auch eine Gerichtsordnung für Nieder-Bayern n. außerdem eine Reihe von Stadtrechten(in Heumann, Opnso., Nürnberg 1747, v. Frei-bcrg, Samml. histor. Schriften, Stuttg. 1834).Kaiser Ludwig gab auch 1340 eine Gerichtsord-nung. Ans den Berathungen der Landständegingen die Landesordnung von 1471, das Landgebot von 1491 u. Lanüpot von 1516 hervor,das Buch der Gemeinen landpot. Landsordnnng,Satzung vnd Gebrauch des Fürstenthums inOber- und Nieder - Bayern; im 1516ten Jar
anfgericht. 1510 ward eine neue Laiidesordnnng,welcher jedoch die von 1346 zu Grunde liegt, pu-blicirt, an welche sich 1518 die Reformation desBayer. Landrcchtes n. 1520 eine neue Gerichts-ordnung anschloß. 1553 erschien die alte Lan-dcsordnnng umgearbeitct, zu welcher später Nach-träge kamen n. die Lurch currente Beiordnungen(Generalien) mancherlei Modificationcn erlitt.1622 erschien wieder ein vom Landtage anerkann-tes Landrecht, in welchem das Römische Rechtmit berücksichtigt ward. Über die Veränderungender Gesetzgebung um die Mitte des 18. Jahrh.durch den Frciherrn von Kreitmayer n. über diespätere Zeit s. u. Bayern (Gcogr.). Senkenbcrg,6omm. äo lox-idns zxont. Lav., Gießen 1742;Lori, Oomm. äs orix. zur. boie. ant., Jngolst.1748; Klein, Gesch. der bayer. Gesetzgeb., Laudsh.1801; Nudhart, Gesch. der bayer. Gesctzgeb.,Münch. 1820; Bayerns Gesetzgeb. von Mussinan,Münch. 1835; außerdem Mittermaier, DeutschesPrivatrccht, Regensü., 7. Ausl., 1847. Lagm.»
Bayerisches Schwein, eine in Bayern ingroßer Ausdehnung gezogene große Schweine-race, mit langem Kopfe, schmalen, spitzen, über-hängenden Ohren, hohen Beinen, abschüssigemKreuze, gestrecktem Leibe, der mit einer ziemlichdichten, gelblich-weißen, am Hintertheil brann-rothen Bvrstendccke besetzt ist. Die Thiere sinddauerhaft u. gefräßig; sie erreichen eine Länge von2 m u. darüber u. gut ansgemästet ein rechtschweres Gewicht. Wegen ihrer guten Eigen-schaften werden dieselben vielfach zur Verbesserungder Schweinezucht benutzt u. sind sogar in ein-zelnen Fällen zu diesem Zwecke nach Norddeutsch-land exportirt worden.
Bayerische Staatsbahncn. (Ende 1873)Länge 1833 Icm. Anzahl der Locomotivcn 555 ;der Personenwagen 1307; der Güterwagen 9728.Einnahme 38,061,892 sl. Benennung der Linien:Süd-Nord-Bahn (563,, icm), Westbahn (205,g Icm),Maximiliansbahn (300,z Icm), Ansbach-Würzbnrg(88,g Icm), Nüruberg-Würzbnrg (102,, Icm), Mün-chen-Jngolstadt-Treuchlingen (136,g Icm), Mün-chen-Grafing-Rosenheim (64,2 icm), München-Ncu-ötting-Braunau (125,3 Icm), Pasing-Kaufering(48,g Icm); kleinere Linien (197,g Icm). HeutigesAnlagecapital 236,395,066 fl. Mit den B-n St.sind die Bayer. Ostbahnen (s. d.) jetzt vereinigt.
Bayerischer Wald, so v. w. Böhmerwald.
Baycrle, Julius, Bildhauer in Düsseldorf,daselbst 1826 geb., gest. ebenda 8. Aug. 1873;bildete sich an der Düsseldorfer Akademie u. späterbei Professor Geertz in Löwen; zurückgckehrt, er-richtete er 1849 unter W. v. Schadows LeitungLas erste Atelier für Plastik in Düsseldorf n. be-reiste Deutschland u. Jlalien. Von seinen Werken, >die in der ersten Zeit vorzugsweise der christlichenRichtung, dann aber auch der Allegorie, der histo-rischen Kunst n. dem Porträt angchörten, sind vieleStatuen für rheinische Kirchen zu nennen, ferner7 Statuen für das Rathhans in Wesel, das Ko-lossal-Standbild des hl. Sintbert für Elberfeld, dieStatuen des Generals v. Seidlitz für Calcar, derKönigin Stephanie von Portugal, im BotanischenGarten zu Düsseldors, des Kurfürsten Joh. Sieg-innnd von Brandenburg für Kleve, Madonna für