361
(Selbstverständlich werden alle Lehrer der Provinz znr General-versammlung eingeladen.)
12) Alles übrige folgt von selbst. Um aber ein Beispielgemeinsamer Thätigkeit aller Lehrer innerhalb eines Jahres-laufes aufzustellen, mache ich für jetzt folgenden Vorschlag: jederLehrer faßt den Entschluß, eine vollständige Heimatskundeseines Ortes und seiner Gemeinde abzufassen (Lage des Ortes,Bodenbeschaffenheit, Witterungsverhältnisse, Flora und Fauna derGegend, die Menschen, ihre Beschäftigung, Gewohnheiten, Sittenund Gebräuche, religiöse, sittliche, soziale, pädagogische Verhält-nisse, Sprache und Geschichte, Merkwürdigkeiten u. s. w.) alsGrundlage eines rationellen Anschauungsunterrichts,sowie für Erweiterung der Familienliebe zur Heimatsliebe undder Heimatsliebe zur Vaterlandsliebe u. s. w.
Ich empfehle diese losen Bemerkungen den Lehrern der Provinzzu eingehender Betrachtung und Besprechung in ihrem Organ.
Schlußbemerkung. Ohne Organisation existiert ein Standnur dem Namen nach, wie bisher nur der sogenannte Lehrer-stand ; durch sie tritt er ins Leben, und sein Leben besteht in derThätigkeit für die materiellen und geistigeir Interessen des Standes,welche eins sind mit den Interessen des Volkes.
3.
Wesen über die Scköständigkcit und Setvstthätigkeit des Lehrers.
1) Die Selbständigkeit des Lehrers ist keine unbedingte.
2) Die Selbständigkeit des Lehrers als Mensch undBürger besteht in der Verteidigung seiner inenschlichen undbürgerlichen Rechte.
3) Folglich in der Abwehr jeder Art von Bevormundungin diesen Angelegenheiten.
4) In dem Festhalten seiner gesetzlich geregeltenStellung zu anderen Ständen und Gewalten. Die Existenzjener wird vorausgesetzt.