heilen (Allsschüssen n. s. w.) zur Beratung kommen, bis sie, vonder höchsten Instanz ihrer Korporation adoptiert, der Landes-vertretilng zur Beratung und Beschlußnahme vorgelegt werden.
5. Die Gesamt-Korporation als Einheit betrachtet, sendetihre Abgeordneten in die Landesvertretung, damit dieselbeso zusammengesetzt sei wie das Land, die Nationselbst. Dieses ist nach meiner Ansicht das organisierendePrinzip, seine Verlebendigung oder Bethätigung bewirkt dieOrganisation der dem Wesen des betreffendeil Staates entsprechen-den Landesvertretung.
Mehr braucht darüber hier, wo es darauf ankoinmt, deinLeser eine Idee voll Organisation zu gebeil, namentlich denLehrer zu veranlasseil, sich ein Bild von der Organisation desSchulwesens zu machen, nicht gesagt zu werden. Alles übrigeergiebt sich voll selbst. Dem aufgestellten Prinzip gemäß erfolgtdie Organisation jeder Korporation, nicht bloß der Korporationenfür materielle Thätigkeiten (der Handwerker, der Industriellen,der Kailfleute), sondern auch der Korporationen für andereFunktionen (der Ärzte für die Gesundheitspflege, der Juristenfür die Rechtspflege, der Gelehrten für die Pflege der Wissen-schaften u, s. m., das Militärwesen nicht ausgenommen, dem eineStellung außerhalb der alleil andern Ständen angewiesenenPositioneil nicht einzuräumen ist). Das Organisationsprinzipwirkt von unten auf bis zur konzentrierenden Spitze in der Landes-vertretung, in welcher jede thätige Korporation vertreten seinsoll und welche über die Angelegenheiten aller entscheidet —natürlich in Harmonie mit der (monarchischen, republikanischen rc.)Staatsverfassuug. Das ist Organisation.
Wie weit wir in unseren deutschen Staaten von diesem Zieleentfernt sind, lehrt jeder Blick. ^
Man betrachte das Beste, was wir in dieser Beziehungbesitzen, die Städteordnung mit den Stadtverordneten und demMagistrat!
Die Bürger wählen die Stadtverordneten. Aber sind inihrer Vereinigung darin alle Funktionen der Bürger vertreteil?Erfolgt die Wahl gemäß der in der Stadt befindlichen aktiven