Druckschrift 
4 (1891)
Entstehung
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Korporationen? Ist demnach die Stadtverordneten-Versammlungso zusammengesetzt wie die Stadt selbst? Das wird niemand be-haupten. Es fehlt daher die gesetzlich geregelte, aktive Be-thätigung aller vorhandenen wirklichen Faktoren; ihre Stellevertritt der abstrakte Begriff des Bürgertums und der Zugehörig-keit zu demselben, der Zufall entscheidet.

Der Beruf ist es, welcher dem Maime seine Stellung an-weist in der bürgerlichen Gesellschaft. Nicht wie isolierte Atomesollen die Menschen nebeneinander stehen; sondern sie sollen undwollen den natürlichen Anziehungen gleichartiger Bestrebungenfolgen.

I» dieser Beziehung haben wir in der neueren Zeit, seitdemeine größere Lebendigkeit die Menschen ergriffen hat, herrliche,wichtige Fingerzeige gebende Fortschritte gemacht; welche Mengevon Vereinen hat nicht Deutschland entstehen sehen, infolge derAnziehung der Berufsgenossen! Verdient etwa dieser Naturtriebvon seiten der Staatsbeamten und der die Organisationen derStädte und der Staaten beeinflussenden Personen keine Beachtung?

Es kommt nur darauf an, diesen organisierenden Trieb zuerhalten, zu begünstigen und für die, den wirklichen realen Ver-hältnissen und den Bestrebungen der Bürger entsprechend zu ge-staltende Staatsverfassung zu benutzen.

Daß unsere preußische Verfassung mit deinHerrenhause"und mit demAbgeordnetenhause" dem aufgestellten Prinzip inkeiner Weise entspricht, bedarf keines Beweises. Bei der Wahlder Abgeordneten entscheidet nicht, wie es geschehen sollte, derwirkliche aktive Faktor, der Beruf, sondern die abstrakte Eigen-schaft des Menschen und Bürgers. Das Abgeordnetenhaus istnicht nach Analogie der wirklich vorhandenen Lebensfaktorengebildet, nicht so, daß es, wie es sein sollte, als die Nation inkonzentrierter Form angesehen werden könnte, sondern der Zufallentscheidet über seine Komposition. Die Erfahrung, die überseine Wirksamkeit und den Grad seiner Kongruenz mit den realenWirklichkeiten vorliegt, ist noch kurz; sie scheint aber der Zweck-mäßigkeit und der Darier seines Bestandes kein günstiges Pro-gnostikon zu stellen; nach dem Obigen liegen der Gesamtverfassung,