XXIII.
Bemerkungen zur Organisation
des Schulwesens.
Was unter der Organisation eines Standes zu verstehen ist,kann der, der es nicht weiß, an der Einrichtung des Militär-wesens eines großen Staates kennen lernen. Jeder dazugehörigeKörper hat seine bestimmte Funktion, jedem ist eine bestimmte,eigentümliche Aufgabe gestellt, jedem ist dazu auch eine ganz be-stimmte, allen bekannte Stellung angewiesen, einer ergänzt denandern, alle arbeiten in Harmonie für den einen Zweck der Er-haltung des Bestandes und der Sicherheit des Staats im Innernund gegen Außen. Das ist Organisation*.
Auf die seinem Zweck entsprechende Organisation hat jederStand Anspruch, und man kann einen Staat nur dann einenvollständig organisierten nennen, wenn dieses Ziel erreicht ist.Daß dieses bis jetzt noch von keinem deutschen Staat, vielleichtvon keinem in der Welt gesagt werden kann, lehrt nicht bloßdie allerseits mangelhafte oder selbst noch gänzlich fehlende Or-ganisation des Volksschulwesens, sondern lehrt der Blick aufjeden anderen Stand. Wieweit wir noch von diesem Ziele ent-fernt sind, zeigt auch die Beobachtung der klugen und weisenWirksamkeit von Schulze-Delitzsch. Derselbe hat die Organisationder arbeitenden Stände, welche die Grundfläche der Staats-
* Die Zusammensetzung des menschlichen Körpers ans einzelnen Or-ganen, von welchen jedes eine bestimmte Funktion verrichtet, deren harmonischeThätigkeit die Einheit des Ganzen darstellt und produziert, gewährt dasbelehrende Bild einer vollständigen Organisation. —