XXII.
Einige Bemerkungen Wer das Schulwesen unseres
Staates.
(Parlamentsrede.)
Meine Herren! Ich bin gesonnen, Ihnen einige Bemerkungenüber das Schulwesen unseres Staates im allgemeinen, über seinenUrsprung und über die Verwaltung und Oberaufsicht desselbenvorzntragen, damit daraus ein Licht auf die eigentlichen In-tentionen und Absichten der Resolutionen *, die Ihnen vorliegen,falle. Ich hoffe, daß daraus auch die Erkenntnis der eigentlichenTendenz der Resolutionen Ihnen werde. Ich werde mich beidiesen Bemerkungen sehr kurz fassen. — Das allgemeine Land-recht nennt die Schulen Veranstaltungen des Staates. Ichhalte diesen Ausdruck nicht für einen sehr glücklichen; denn erist sehr zweideutig. Soll er besagen, daß der Staat die Veran-lassung dazu giebt, daß andere Leute Schulen errichten, oder soller besagen, daß der Staat aus eigener MachtvollkommenheitSchulen ins Leben ruft und aus seinen Mitteln unterhält?Wenn der Ausdruck den ersteren Sinn hat, so muß man sagen,es wäre zu wenig, und wenn er das zweite bedeutet, behaupten, daß eszu viel sei; denn der Staat errichtet weder die sämtlichen Schulen,noch erhält er sie sämtlich aus seinen Fonds. Nun giebt es
* Die Resolutionen (24) bezogen sich auf die Dringlichkeit des zu er-lassenden Unterrichtsgesetzes, und speziell auf die Bildung, Besoldung, An-stellung der Lehrer, sowie auf die Schulaufsicht und Verwaltung.