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Kapuze äußerlich und innerlich den Hut zog, ist um; heutzutagegilt nur der tüchtige Mensch etwas.
Ich breche ab, obgleich ich noch manches auf dem Herzenhabe. Die Geistlichen nennen die Schule, obgleich sich die Kirchevon der Erhaltung der Schule längst emanzipiert hat, die„Tochter der Kirche" und begründen dadurch ihr vermeintlichesAnrecht auf ihre Leitung*. Wird einem bei der steten Wieder-holung dieser Ansicht, besonders von seiten der Altrechtgläubigenund Frommen, nicht die Frage aufgedrängt, wie die Mutterfür ihre Tochter gesorgt habe. Ja, meine Herren, das ist einschmerzliches Kapitel. Herr Flas har sagte in Brandenburgzu den versammelten Brüdern, daß die Antwort fehlendürfte, wenn die Lehrer an die Geistlichen die Worte richtenwürden: „Wir sind hungrig gewesen, und ihr habt uns nichtgespeiset — durstig, und ihr habt uns nicht getränket" u. s. w.Der Erfurter Konsistorialrat B i e k widersprach zwar — Nitz schaber drückte — wie gesagt — dem aufrichtigen Redner die Hand.Die allerdings etwas bittere Pille kam — was sehr gut war —nicht aus dem Munde eines „übergeschnappten Dorfpädagogen",sondern aus dem eines Theologen.
Schluß: Gönnen Sie es, meine Herren, den Lehrern, daßdieselben fortgeschritten sind! Sträuben Sie sich nicht gegen dieAbgebung Ihres Aufsichtsrechts, begünstigen Sie vielmehr denWunsch aller fortgeschrittenen Lehrer! Verzichten Sie freiwillig
* Auf die Frage nach dem Ursprung der Schule ist hier nicht aus-führlich einzugehen. Unstreitbar hat die Kirche Schulen gestiftet, Kirchen-behörden sie geleitet. Ebenso unleugbar ist es, daß Familien Schulengegründet haben, und daß ihrer auch durch Privatpersonen entstandensind, wird niemand in Abrede sein. Kann man nach diesem auf die Frage:wem gehört die Schule? eine entscheidende Antwort geben? Das PreußischeLandrecht sagt: „die Schulen sind Veranstaltungen des Staats". Daß derStaat bei ihrer Errichtung und Organisation beteiligt ist, wird niemandbestreiten; niemand wird aber auch behaupten, daß sie dem Staate so an-gehören wie seine Domänen. Die Familien und Gemeinden werden dochwohl ein Wort und mehr als ein Wort mitzusprechen haben. Was werdendie Leser zu dem Satze sagen: die Volksschulen sind Veranstaltungen derSchulsozietäten oder Schulgenossenschaften unter der Oberaufsicht desStaates? —X