ganz ihrem Hauptamte widmen. Vormundschaften pflegen über-haupt nicht viel Ruhm und Freude einzutragen*.
4. Die geistliche Einwirkung ist so häufig, fast in der Regel,von der immer nur die Rede ist, eine einseitige, darumschädliche.
Der konfessionelle Geistliche hat die kirchlich-konfessionellen,kurz die kirchlichen Interessen, die Erziehung und Vorbildung fürseine Konfession und seine Kirche im Auge; sie ist in seinenAugen die allerbeste, vielleicht die einzige, welche Seligkeit schafft.Wenn es nur „mit dem einen, was not thut", gut steht, dannkommt auf das übrige nicht viel an, dessen Mängel können über-sehen werden. — Die Schule hat es aber noch mit anderen,auch wichtigen Dingen zu thun, und sie liegen dem Lehrer dieserZeit mit Recht am Herzen. Er erfährt aber eine einseitigeEinwirkung von seiten seines Vorgesetzten, die ihn nur zu leichtaus der rechten, geraden Richtung verschlägt oder ihn wenigstensverstimmt. Ein bedeutender Teil seiner Thätigkeit und Wirk-samkeit wird gering geschätzt, er sieht sich an der Verfolgung der-selben gehindert. Hoffentlich ist es dein Gedächtnis der Lehrernoch nicht entschwunden, mit welcher Freude und inneren Be-friedigung die — um wenig zu sagen — einseitigen Schul-regulative des Jahres 1854 von der Mehrzahl der preußischenGeistlichen begrüßt worden sind. Ich denke: dieses eine Faktumgenügt zum Beweis meiner Behauptung. Welcher in der Gegen-wart lebende, die dringenden Bedürfnisse nach höherer Grund-bildung der Volksjugend erkennende Mann konnte und mochte sichmit den dürftigen Vorschriften und reaktionären Maßregeln dergenannten einseitigen Edikte befreunden? Verbannten sie nichtdie unabweislichen Forderungen der Kenntnis der Welt, derNatur und ihrer Gesetze? und siehe da, gerade das war es, wasmanchen: Geistlichen besonders gefiel. Es muß gesagt werden:sie besorgten von der Kenntnis der Naturerscheinungen und ihrerausnahmslosen Gesetzlichkeit — von der eitlen Furcht vor dem
* Pfarrer Schellenberg in Mannheim: Er würde im Interesse derKirche den Tag begrüßen, an dem die Trennung der Schule von de» Kirchegesetzlich ausgesprochen werde.