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dem ersten folgende, die negative Seite des Vorschlags und desBegriffs. Mehr setzt und verlangt er nicht.
Von einer Emanzipation oder Trennung der Schule vonder Kirche oder gar der Religion ist gar nicht die Rede. AnEntfernung und Ausscheidung des direkten Religionsunterrichtsaus dem Volksschulunterricht mögen einige gedacht haben; inder That sind hier und da Vorschläge dieser Art aufgetaucht;aber sie stehen ganz vereinzelt da, werden von der Mehrzahl derLehrer bekämpft und verworfen, selbst von denjenigen, welche denangegebenen Begriff festhalten und seine Verwirklichung verteidigen.
Selbst da, wo, wie in Holland, Nordamerika, teilweise inEngland und Irland, kein direkter Religionsunterricht in denSchulen erteilt wird, hat die „Emanzipation" den bezeichnetenverkehrten Sinn nicht.
Ja, man ist berechtigt, weiter zu gehen und zu sagen: da,wo der Religionsunterricht mit Aberglauben getränkt ist (wasdoch wohl keine unerhörte Thatsache sein mag), könnte die„Emanzipation" de» Sinn und den Erfolg haben, die Schulevon diesem Verderben zn befreien und zu reineren religiösen Vor-stellungen zu gelangen.
Kurz: die Emanzipation verlangt nur die Stellung derSchule unter Fachmänner, und darum, da die Geistlichenaller Konfessionen solche Männer in der Regel nicht sind undnach ihrer Vorbereitung, Stellung und Richtung nicht sein können,nämlich nicht das sein können, was der gegenwärtige Stand derPädagogik und das Bedürfnis der Volksbildung fordert —gesetzliche Befreiung der Schule von der Aufsichtder Geistlichen. Dieses ist der Sinn der Frage, der Zweckdes Antrags, der Begriff der „Emanzipation", kein anderer.Damit haben wir es daher allein zu thun. Ich werde nun dieBerechtigung zu derselben kurz Nachweisen, in ganz populärer Weise.
1. Die Beaufsichtigung der Schule durch einen im Orte derSchule anwesenden Mann, also auch die Aufsicht über sie durchden Ortsgeistlichen ist unnötig, überflüssig. Für dieGlieder welches anderen Standes hält man die persönliche Näheeines Aufsehers für notwendig? Warum denn in einziger Aus-