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Gewohnheit, es den Schulkindern als das erste und obersteStück des Gehorsams und der Pflicht gegen Staat und Kirche,d. h. gegen menschliche und göttliche Autorität und Machtvollkommenheit darzustellen und einzuererzieren. Man ging so weit,die Erreichung selbst der bürgerlichen Rechte von der Zugehörig-keit zu einem der für legitim erklärten Systeme abhängig zumachen. Jeder Bürger mußte diese Zugehörigkeit durch einrechtsgültiges Zeugnis Nachweisen.
Diese Einrichtung stellen wir unter den Begriff der EntWickelung und Entwickelnngsfreiheit und messen sie an derselben.
Wie wir gesagt und nachgewiesen zu haben glauben, läßtdieselbe keine Grenze zu, ist ihrer Natur nach unendlich, setztund verlangt die Möglichkeit nie endenden Fortschritts; jede alsniemals zu überschreitende Schranke verfestete Einrichtung, es seians welchen: Gebiete es wolle, gefährdet oder vernichtet daher dasWesen des menschlichen Geistes, das eben in unbeengter Ent-wickelungsfreiheit besteht, d. h. jedes als unabänderlich gesetzteSystem muß daher als schädlich und verderblich verworfen werden.Sei es an und für sich noch so vortrefflich; stehe es zu der Zeit,in der es von den vorzüglichsten Köpfen geschaffen wurde, aufder Höhe der Zeitkultur oder gehe es selbst über diese hinaus:es beengt die Individuen wie die ganze Nation.
Die davon ausgehende Benachteiligung der Schulbildungund Erziehung enthalte ich mich, hier darzustellen. Diese Nach-weisung wäre vergeblich für die, welche selbst von einem kirchlich -religiösen System gefangen gehalten werden; für die andern istes liberflüssig. Wer für diese Nachteile kein Auge hat, gehörtzu den Unverbesserlichen — der erste Grundbegriff wirklicherErziehung und Bildung ist ihm noch nicht aufgegangen. Der-selbe heißt, wie bekannt, Entwickelung. Er verwirft dieSysteme, unterwirft sich nur den Prinzipien oder ist viel-mehr mit denselben eins. Diese wollen wir auf die Jugendwirken lassen. Denn das haben wir von dem Klerus gelernt,daß, was in: Leben Vorhalten soll, in der Frühlingszeit desLebens gegründet werden muß.
Personen und Stände, welche auf unabänderliche Systeme