XV.
Entwickelung und Gntwicketuilgsfreiheit!
Wie in allen Wissenschaften, so giebt es auch in der Päda-gogik Begriffe, die man gar nicht entbehren kann. Ein solcherBegriff ist der Begriff der Entwickelung. Entwickelung istEntfaltung durch innere Triebkräfte nach Gesetzen, die in deinsich entwickelnden Wesen selbst liegen, kürzer: Entwickelung istinnere gesetzliche Entfaltung.
Dieser Begriff ist einer der wichtigsten, sowohl in der Theorieals auch in der Praxis der Pädagogik. Ohne seine Anwendunggiebt es keine vernünftige Erziehung. Deshalb wird es wohljeder Lehrer für eine seiner wichtigsten Aufgaben halten, überdiesen Begriff, seinen Inhalt, seine Forderungen und Konse-quenzen nachzudenken. Es ist ein sehr fruchtbarer Begriff. Manwird so leicht nicht mit ihm fertig, am allerwenigsten durch eineDefinition, ja ich glaube (besser: ich glaube nicht nur, sondernich weiß es), daß der praktische Pädagog seine Lebtage nicht mitihm fertig wird, weil er ihm aufgiebt, den Entwickelungsgesetzender Dinge, insonderheit der Menschennatur nachzudenken. Es istein unerschöpflicher Begriff, er ist mehr als das, er ist eine Idee.
Nun kann man mancherlei darüber sagen. Wir wollen esuns diesmal leicht machen. Entwickelung ist ein organischer Vor-gang (Prozeß), eine Auseinanderlegnng oder Enthüllung des imKeime Angelegten, des im Verborgene!: Präformierten oderPrädestinierten, ein Bringen ans Licht, eiire Offenbarung —Entwickelung ist nicht bloße Veränderung, sondern ein Werden
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