Druckschrift 
4 (1891)
Entstehung
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Volkes keine absolute und feststehende, sondern eine flüssige,wechselnde und veränderliche; darum ist die eine wie die anderezwar durch Momente, wie wir sie teilweise angedeutet habe», zucharakterisieren, aber nicht objektiv zu fixieren und logisch unan-tastbar zu definieren. Von beiden gilt auch das von der einenschon ausgesprochene Wort: Bildung, Zivilisation und Kultursind entweder im Auf- oder im Niedergang begriffen, Stillstandexistiert nicht. Wie die Freude am Dasein abhängt von derWahrnehmung des Fortschritts in individueller Entwickelung, so^ ist die Freude an der Zugehörigkeit zur Nation bedingt durchdie Gewißheit der Entwickelung der wesentlichsten Verhältnisseim ganzen und großen, wobei nicht zu vergessen ist, daß, wieman bei und an einem Menschen vorzüglicher Art seine Schwächenund Mängel mit in den Kauf nehmen muß, mau bei dem Fort-schritt einer Nation im ganzen die damit verbundene Schädigungin einzelnen Dingen geduldig und ohne Schmerz zu ertragen hat.Wohl dem, dem das Glück zuteil wird, an der Fortentwicke-lung des Ganzen teilzunehmen! Auch wohl dem, der durchseine eigene Fortbildung, in welcher die intellektuelle und sittlicheBildung die Hanptniomente bilden, zur Entwickelung des Ganzenseinen Beitrag liefert! Es kommt überall darauf au, daß manselbst etwas ist. Sein ist hier eins mit Werden.

3. Gehen wir über zu einigen mit den vorhergehenden An-deutungen verwandten Bemerkungen über den Zeitgeist. ImUnterschiede mit der Vergangenheit sind die charakteristischenHauptmomente des jetzt in der deutschen Nation herrschen-de» und täglich mehr zur Herrschaft gelangenden Zeitgeistes,dieses Allsdrucks der öffentlichen Meinung, folgende:

a. das Streben nach individuell-freier Entwicke-lung (vor allen andern lebt der Jndividualitätstrieb oder dasihm entsprechende Prinzip in den Nationen des germanischenStammes);

k>. der Trieb nach freier Bewegung der Genossen-schaften (Aufhebung aller hemmenden Schranken, Gewerbe-und Handelsfreiheit Selbstregierung lind Selbstverwaltungder Kommunen in Stadt und Land);