Druckschrift 
4 (1891)
Entstehung
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320 Wochen ausmacht, so kommen auf jede Woche 3 Stücke,seien es Sprüche, oder Liederverse, oder Fragen und Antworten;besuchen die Kinder nur 6 Jahre, vom 6ten bis 12ten, die Schule,so kommen 4 Stücke auf jede Woche. Wer sich die Natur einesKindes, den Inhalt und die Form der Gesangbuchslieder undInhalt und Form der „Fragen und Antworten" vorstellt, wirdden Kopf schütteln, und wer sich das Wesen der Religiosität, desreligiösen Gemütslebens vorstellt, namentlich nicht vergißt, daßes sich nur bei freiem Geiste entwickelt, wird sich von der ange-zogenen Verfügung wohl Erfolge für kirchlich beschränkten Sinn,für Vermehrung angewöhnter Herkömmlichkeit, für Befestigungdes Klebens am Alten, nimmermehr aber für wahre Menschen-bildnng und individuell-religiöse Entwickelung versprechen.

Die Verfügung rührt von einer Kirchenbehörde her. Unbe-greiflich bleibt es mir, daß die evangelischen Mitglieder derKammern solche wichtige Befehle nicht vor ihr Forum gezogenhabeil. Oder geht sie der Eingriff in die elterlichen Rechte nichtsan? Sind sie nicht Obervormünder auch der Kinder? Oderverschwinden solche Kleinigkeiten und schulmeisterlichen Dinge vorden „hochwichtigen" Angelegenheiten des Kriegswesens und derSteuern? (Diese Frage gilt mich anderwärts.)

Ich mit meiner Meinung appelliere, ich will nicht sagen undverlangen: an ein pädagogisches Konzil, an eine pädagogischeSynode, obgleich ich diese für zeitgemäßer und wichtiger haltenwürde als manche andere, sondern an eine Versammlung, ge-bildet durch die Wahl der verständigsten und einsichtsvollstenMänner, die man finden kann — diese gebe ein Urteil ab überdie Art der Erziehung und Bildung der Jugend! Würde es mitVerfügungen, wie die obige, konform lauten? mit Verfügungen,welche einseitig kirchlichen, nicht allgemein-menschlichen, päda-gogischen Forderungen ihren Ursprung verdanken? Ich muß esbezweifeln; ich muß es daher auch, nach wie vor, bezweifeln,daß die absolute Abhängigkeit der Schule von Kirchenoberen derErziehung und Bildung des Volkes und seiner Jugend zumHeile gereicht.

Gilt von irgend einer falschen Behandlung des Schülers