Druckschrift 
4 (1891)
Entstehung
Seite
63
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wenn man die Wirkung der Erzählung durch Worte vorerst garnicht schwächt, dann aber die Schüler in ihrer Weise sich darüberanssprechen läßt, indem es sich von selbst macht, daß sie sichnach und nach mehr und mehr die Darstelluugssorm des Lehrers(der Bibel) aneigneu und prägnante Stellen (Sentenzen, Schlag-wörter, direkte Reden) sich merken.

7) Freudige Stimmung der Schiller ist die erste Bedingungder Erreichung des Zweckes der fundamentalen religiösen Be-lehrung (Anregung); daher muß inihr jede Art vonZwangsorgfältig vermieden werden. Die Religion ist kein Lern-gegen stand, wie die andern Gegenstände der Schnlthätigkeit,sondern ist zuunterst (als Grundlegung) Erweckung religiöserEmpfindungen und Gefühle (religiösen Lebens) in dem Herzenoder dein Gemüt* der einzelnen Kinder, folglich in eigentüm-licher Weise. Wie warme Frühlingsluft die Keime und Knospender Pflanzen zur Entfaltung veranlaßt, so erweckt die günstigeStimmung in der Religionsstunde die Keime des religiösenLebens in der Stille. Die Religionsstunde muß für die Schülerein geistiger Genuß sein.

8) Deshalb ist die zu häufige Wiederkehr der Religionsstundenzu meiden. Tägliche Wiederkehr ohne Wechsel macht sie zur ab-schwächenden Gewohnheit und stumpft gegen ihre Wirkung ab.

9) Das religiöse Gefühl und das in ihm erweckte Bedürfnisnach Erregung gehört zu den aufstrebenden Kräften der Seeledas Gedächtnis ist eine ausnehmende (rezeptive) Kraft. Beidestehen daher in relativem Gegensätze. Starke, lebendige Er-regung des Gefühls drängt das Gedächtnis zurück (in solchemGrade, daß die stärksten Gefühle durch Worte nicht allsgedrücktwerden können); Thätigkeit des Gedächtnisses (Auswendiglernenund Hersagen) schwächt oder unterdrückt das Gefühl.

10) Dein Gedächtnis ist daher in'aller religiösen Belehrungnur eine sehr untergeordnete Rolle zu gestatten.

1>) Religiöser Stoff darf dem Schüler nicht mit Zwang auf-

* Religiöse Gefühle sind die einzelnen Erregtheiten der Seele,welche kommen und gehen; die durch sie erzeugte religiöse Grundbeschaffen-heit (als bleibende Eigenschaft) ist das religiöse Gemüt.